Im Mordprozess um den gewaltsamen Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow sind am Donnerstag vor dem Landgericht Rostock weitere Details bekannt geworden. Die Mutter des Jungen sagte als Zeugin aus und belastete den Vater schwer: Dieser habe bereits einen Tag nach dem Verschwinden seines Sohnes die Angeklagte, seine Ex-Freundin, verdächtigt, mit der Tat etwas zu tun zu haben.
Vater äußerte Verdacht bei der Suche
Laut Aussage der Mutter habe ihr eine Freundin berichtet, dass der Vater am Samstag, den 11. Oktober, bei einer Suchaktion in einem Waldstück gesagt habe: „Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass meine Ex etwas damit zu tun hat.“ Die Mutter, die seit Langem getrennt vom Vater lebt, erklärte, sie habe dies erfahren, als Fabian noch vermisst wurde.
Beziehungsende als mögliches Motiv
Die 30-jährige Angeklagte war rund vier Jahre mit dem Vater des Opfers liiert. Der Vater beendete die Beziehung am 13. August 2025. Gegenüber Fabians Mutter begründete er dies mit dem Wunsch nach mehr Zeit für seinen Sohn, da die Ex-Freundin nicht mehr über sein Leben bestimme. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Vater der Angeklagten noch am 9. Oktober, einen Tag vor Fabians Verschwinden, per Chatnachricht mitteilte, dass er die Beziehung nicht wieder aufleben lassen wolle. Dies habe den Kontakt zu Fabian gefährdet, den er nicht verlieren wollte – ein mögliches Tatmotiv. Die Angeklagte, aus einem Dorf südlich von Güstrow, schweigt bisher vor Gericht.
Rechtsmedizinische Details zur Tat
Laut rechtsmedizinischen Erkenntnissen wurde Fabian am späten Vormittag des 10. Oktober 2025 an einem Wasserloch bei Klein Upahl erstochen. Anschließend versuchte der Täter, die Leiche durch Feuer zu beseitigen, was jedoch misslang. Die Kinderleiche wurde vier Tage später entdeckt. Die Angeklagte soll der Polizei von diesen Umständen berichtet haben.
Versicherungen und Kontaktabbruch
Im Prozess wurde zudem bekannt, dass der Vater eine Lebensversicherung und die Mutter eine Unfallversicherung auf Fabian abgeschlossen hatten. Beide zahlten jeweils einen vierstelligen Betrag. Die Mutter gab an, keinen Kontakt mehr zum Vater zu haben, da ihr dies nicht guttue. Sie könne nicht verstehen, dass der Vater weiterhin auf Feiern gehe und die Angeklagte im Gefängnis besuche. Der Vater ist für den Nachmittag als Zeuge geladen.



