Jens Schröder aus Prenzlau ist sauer, denn sein Sohn erhält seit Februar keinen Physikunterricht am Gymnasium. Der Vater will nun das Land Brandenburg vor dem Verfassungsgericht verklagen. „Es geht um eine Grundsatzentscheidung“, sagt Schröder. Seit Wochen kämpft er dafür, dass sein Sohn wieder regulären Physikunterricht bekommt.
Was ist passiert?
Am 20. Februar dieses Jahres informierte die Schulleitung die Eltern per E-Mail, dass in diesem Halbjahr in den Jahrgangsstufen 8 und 9 kein regulärer Physikunterricht stattfindet. Grund dafür ist die langfristige Erkrankung des Physiklehrers. Am Gymnasium unterrichten normalerweise zwei Physiklehrer. Seit Februar fallen die Stunden aus. Auch die angekündigten ganzen Physiktage fanden bisher nicht statt. Diese sollten spätestens zum Schuljahresende helfen, den Schulstoff nachzuholen und die Noten zu verbessern. Schröder steht diesen Physiktagen skeptisch gegenüber: „Die Schüler können an einem einzigen Physiktag nur begrenzt Stoff aufnehmen.“
Was fordert Schröder?
Er fordert das Staatliche Schulamt Frankfurt (Oder) auf, dafür zu sorgen, dass die Schule spätestens ab dem 4. Mai die Schüler im Rahmen eines Distanzunterrichts in Präsenz unterrichtet. Seine Vorstellung: Die Schüler sitzen im Klassenraum, und ein Physiklehrer von einem anderen Gymnasium unterrichtet sie per Videozugeschaltet. Der verbliebene Physiklehrer kontrolliert anschließend die online gestellten Aufgaben. Das Schulgesetz erlaubt dieses Vorgehen. „Uns ist wichtig, den Schülern Wissen zu vermitteln und ihnen die gleichen Chancen wie anderen Schülern zu geben“, betont Schröder.
Sollte dies nicht bis zum 4. Mai umgesetzt werden, fordert er die Bezahlung eines Privatlehrers. „Ich würde einen Lehrer engagieren, der mit unserem Sohn Physik paukt“, erklärt er. Die rechtliche Grundlage sieht er in Paragraf 44 Absatz 2 des Schulgesetzes, der Schülern Unterricht nach der Stundentafel garantiert. Wer Unterricht ausfallen lässt, verletze damit das Grundgesetz, die Landesverfassung und das Brandenburgische Schulgesetz.
Reaktionen und Hintergrund
Im Land Brandenburg gibt es mehr als 740 offene Stellen; 250 der im vergangenen Jahr gestrichenen 340 Lehrerstellen sollen laut Bildungsminister Gordon Hoffmann (CDU) noch besetzt werden. Für die kommenden Jahre werde man sich auf die Grundkompetenzen Lesen, Schreiben, Rechnen konzentrieren müssen. Schröder kritisiert: „Seit Jahren fallen an unseren Grundschulen massiv Stunden aus; inzwischen trifft das auch das Gymnasium. Besonders im ländlichen Bereich hängen wir hinterher.“ Er hat sich an das Schulamt und das Bildungsministerium gewandt. Im Bereich Mathematik und Informatik stellte das Schulamt kurzfristig einen Ersatzlehrer ein. Die Schulleitung legte fest, dass der verbleibende Lehrer den Physikunterricht in den Klassenstufen 7 und 10 übernimmt.
Inzwischen gibt es eine Reaktion: Ein Lehrer soll ab dem 18. Mai den Physikunterricht am Gymnasium übernehmen; er muss nur noch den Arbeitsvertrag unterschreiben. Außerdem hat Schröder die Eingangsbestätigung seines Schreibens vom Schulamt erhalten. Das Schulamt wertet sein Schreiben allerdings als Beschwerde und nicht als Antrag. Bis zum 4. Mai haben sie Zeit, zu antworten; Schröder erwartet einen Rechtsmittelbescheid. Dem Schulleiter macht er keine Vorwürfe: „Er bemühte sich um Ersatz, doch letztlich entscheidet er nicht über Neueinstellungen.“
Trotz Lösung: Klage bleibt
Wenn ab 18. Mai ein neuer Lehrer seine Arbeit aufnimmt, hat sich die Klage nicht erledigt. Schröder sagt: „Wir freuen uns, dass die Schüler wieder regelmäßig Physikunterricht bekommen sollen, und wir hoffen, dass sie das versäumte Wissen nachholen. Trotzdem werde ich klagen. Der Staat hat Pflichten, die er erfüllen muss. Es gibt ein Recht auf Bildung. Wir wollen ein Grundsatzurteil. Wenn der Staat seit drei Legislaturperioden immer wieder versäumt, den Unterricht zu garantieren, muss ein Urteil festlegen, dass Eltern auf Kosten des Staates einen Privatlehrer engagieren können. Unterrichtsausfall darf nicht passieren.“
Die Kosten der Klage trägt Schröder selbst. Bereits früher hatte er erfolgreich gegen die Stadt Prenzlau geklagt, als diese zu hohe Essensbeiträge in Kitas und Schulen verlangte. Damals musste die Stadt die zu viel gezahlten Beiträge zurückzahlen; Schröder erhielt 400 Euro zurück.



