Neue Abgabe für Urlauber in der Uckermark
Die Gemeinde Oberuckersee in der malerischen Uckermark wird ab dem Sommer 2026 eine Übernachtungssteuer einführen. Die entsprechende Satzung tritt am 1. Juli in Kraft und betrifft alle Beherbergungsbetriebe in der beliebten Seeregion. Vera Leu, die zuständige Amtsdirektorin, bestätigte gegenüber Medien, dass diese Neuregelung ausschließlich für Oberuckersee gilt.
Kommunale Entscheidung mit touristischem Hintergrund
„Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung obliegt es jeder Gemeinde, selbst zu entscheiden, ob sie eine Übernachtungssteuer einführt oder nicht“, erklärte Vera Leu. Die Entscheidung wurde von der Gemeindevertretung getroffen, nachdem jahrelang über Möglichkeiten diskutiert wurde, Einnahmen zur Kompensation der mit dem Tourismus verbundenen Kosten zu erzielen.
Die Gemeinde verzeichnet jährlich etwa 60.000 Übernachtungen und rechnet mit Einnahmen von rund 40.000 Euro aus der neuen Abgabe. Besonders beliebt ist Oberuckersee wegen seiner wasserreichen Natur und touristischen Attraktionen wie dem Panoramahotel in Warnitz mit seinem großen Spa-Bereich.
Finanzierung der touristischen Infrastruktur
Um sicherzustellen, dass die Mittel tatsächlich der touristischen Infrastruktur zugutekommen, hat die Gemeinde beschlossen, im Haushalt eine entsprechende Ausgabeposition in Höhe der erwarteten Einnahmen einzurichten. Dazu zählen beispielsweise die Unterhaltung der Tourist-Information in Warnitz und die Pflege öffentlicher Einrichtungen.
Die Betriebe vor Ort müssen lediglich quartalsweise drei Zahlen erfassen:
- Gesamtzahl der Übernachtungen
- Anzahl der Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen
- Anzahl der steuerpflichtigen Übernachtungen
Moderater Steuersatz und Ausnahmen
Der Steuersatz beträgt einen Euro pro Nacht für volljährige Gäste. Ausgenommen von der Abgabe sind:
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
- Übernachtungen aus medizinischen Gründen mit ärztlicher Bescheinigung
- Übernachtungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit
Steuerpflichtig sind Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Ferienunterkünfte wie Jugendherbergen und Privatzimmer sowie Camping- und Reisemobilplätze. Trotz Bedenken einiger Betriebe bezüglich eines möglichen Rückgangs der Gästezahlen sieht die Gemeindevertretung aufgrund des moderaten Satzes keine größere Gefahr.
Vergleich mit anderen Regionen
Im Vergleich zu anderen touristischen Gebieten bleibt die Abgabe in Oberuckersee vergleichsweise niedrig. Während in Templin zwei Euro pro Person und Nacht (ab 14 Jahren) fällig werden und in Lychen 1,50 Euro erhoben werden, liegen die Beiträge in den Kaiserbädern auf Usedom sogar bei 2,70 Euro.
Die Diskussion über die Einführung fand auch in den Mitgliederversammlungen des Tourismusvereins Uckerseen e. V. statt, wo größere Beherbergungsbetriebe vertreten sind. Die Betriebe zeigen grundsätzlich Verständnis für die Notwendigkeit der Einnahmen, äußern jedoch Bedenken bezüglich des bürokratischen Aufwands.



