Staatsanwaltschaft Neuruppin: Keine Ermittlungen zu umstrittenem AfD-Wahlplakat in Uckermark
Keine Ermittlungen zu AfD-Wahlplakat in Uckermark

Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen zu AfD-Wahlbanner ein

Die Staatsanwaltschaft Neuruppin wird keine Ermittlungen zu einer Strafanzeige gegen ein Wahlbanner des AfD-Landratskandidaten Felix Teichner in der Uckermark einleiten. Mangels Anfangsverdacht wurde die Anzeige der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschisten (VVN-BdA Uckermark-Barnim) abgewiesen. Dies bestätigte Oberstaatsanwalt Cyrill Klement, Sprecher der Behörde, am Donnerstag gegenüber dem Nordkurier.

Historische Parallelen als Streitpunkt

Die Kontroverse entzündete sich an einem rosa-farbenen Dreieck im Hintergrund eines KI-generierten Porträts der CDU-Landrätin Karina Dörk. Die VVN-BdA sah darin eine Assoziation zum Rosa Winkel, den homosexuelle Häftlinge in NS-Konzentrationslagern als Kennzeichnung tragen mussten, und erstattete Anzeige wegen möglicher Volksverhetzung. Felix Teichner wies diese Vorwürfe entschieden zurück: „Die Vorwürfe waren absurd. Weder mir noch den Grafikern war der geschichtliche Hintergrund bewusst, und ich bin weder Nazi noch homophob.“

Teichner setzt auf bestehende Banner trotz Kritik

Obwohl Teichner betonte, er hätte mit heutigem Wissen „mit Sicherheit eine andere Farbe gewählt“, plant er, die bereits produzierten Reserve-Banner weiter zu verwenden. Grund seien die massiven Zerstörungen von AfD-Wahlplakaten in der gesamten Uckermark, die allein aus Kostengründen einen Verzicht unmöglich machten. Die Vandalismusschäden hätten sich in der vergangenen Woche unter anderem in Schwedt und Templin fortgesetzt. Teichner rechnet mit weiteren Beschädigungen, insbesondere im Vorfeld des anstehenden AfD-Landesparteitags in Prenzlau am Wochenende.

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Reaktionen und politischer Kontext

Landrätin Karina Dörk (CDU), die am 19. April erneut für das Amt kandidiert, äußerte sich auf Nachfrage nicht zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Sie hatte selbst keine Anzeige erstattet. Parallel wertete Teichner das Ergebnis der Betriebsratswahl im PCK Schwedt als positives Signal: Die AfD-Kreistagsabgeordnete Peggy Lindemann erreichte Platz 5 unter 33 Kandidaten. „Das zeigt, dass man Kommunalpolitikern Fehler verzeiht, wenn sie offen und ehrlich damit umgehen“, so Teichner. Lindemann war zuvor in die Kritik geraten, nachdem sie einen antisemitischen Post geteilt hatte, was zu einer Strafanzeige des Antisemitismusbeauftragten des Landes führte.

Kritik von Antifaschisten bleibt bestehen

Die VVN-BdA kritisierte auf ihrer Internetseite weiterhin Teichners Umgang mit der Affäre um Lindemann. Die Organisation wirft dem AfD-Kandidaten vor, „Lindemann zu decken und keine Konsequenzen zu ziehen“. Wer solche Taten als „blindes Reposten“ abtue, mache sich mitschuldig an der Normalisierung von Hass und Hetze. Trotz des juristischen Rückschlags bleibt die politische Debatte um die Grenzen der Wahlwerbung in der Uckermark somit lebendig.

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