Loitz plant einheitliche Pachtverträge für sechs Bootsvereine - Preise steigen deutlich
Die Nutzer der Loitzer Bootsstege und -schuppen werden in Zukunft erheblich mehr Geld bezahlen müssen als bisher. Dies ist das Ergebnis einer umfassenden Neuregelung, die die Stadtvertretung von Loitz aktuell vorbereitet. Hintergrund sind neue, einheitliche Pachtverträge für alle sechs Bootsvereine der Kommune, die an der Peene ansässig sind.
Sechs Vereine mit mehreren Hundert Mitgliedern betroffen
In Loitz und seinen Ortsteilen existieren gleich sechs Vereinigungen, deren Mittelpunkt ihre Boote bilden. Diese umfassen zusammen mehrere Hundert Mitglieder und reichen vom Anglerhafen Frohnergasse e.V. über den Loitzer Seglerverein und den Wassersportverein „Zeitlower Kanal“ bis hin zu den Vereinen „Zum Peeneblick“ und „Am Kanal“. Die besondere Lage an der Peene macht Angler und Bootsbesitzer zu einer besonders präsenten Bevölkerungsgruppe in der Region.
Drei dieser Vereine sind im Bereich der ehemaligen Glashütte ansässig, darunter die Interessengemeinschaft Glashütte I, die als einzige über keinerlei Unterstellplätze mit Wasserzugang verfügt und weder Trinkwasser- noch Stromanschluss besitzt.
Auslöser: Vertragsende und Eigentümerwechsel
Die aktuelle Debatte um neue Vereinbarungen wurde durch zwei wesentliche Faktoren ausgelöst. Zum einen enden bei einigen Vereinen die aktuellen Pachtverträge im kommenden Jahr. Zum anderen musste die Stadt bei der Bootshafenanlage an der Frohnergasse aufgrund eines Eigentümerwechsels ohnehin eine neue Regelung finden.
Die Kommune hatte das Areal samt umliegender Wiese im Jahr 2025 von der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern für 90.000 Euro erworben, um dieses wertvolle Grundstück nicht in fremde Hände fallen zu lassen und das Überleben des dortigen Vereins zu sichern. Dieser Verein ist mit Abstand der größte seiner Art in Loitz.
Neue Kalkulation: Durchschnittlich 120 Euro pro Nutzplatz
Verwaltung und Stadtvertretung möchten die Pachtverträge sämtlicher Vereine nun an eine neue, einheitliche Vereinbarung anpassen, da in dieser Hinsicht seit über zwei Jahrzehnten keine Anpassungen vorgenommen wurden. „Es geht uns um eine faire Lösung für alle“, erklärte Bau- und Ordnungsamtsleiter René Hassenstein im Gespräch.
Der jährliche Gesamtbetrag soll genau auf die jeweilige Zahl der von den Mitgliedern genutzten Liegeplätze und Bootsschuppen abgestimmt werden. Die neue Kalkulation ermittelt einen Durchschnitt für alle Nutzer, sodass künftig sämtliche Kapitäne von der Basis her gleichgestellt sind.
Dem zuständigen Ausschuss lagen Vorschläge mit mehreren Pachtvarianten vor – von durchschnittlich 50 Euro bis zu 300 Euro pro Nutzer und Jahr. Am Ende empfahl die Runde einen Satz von 120 Euro pro Nutzplatz. Für die Interessengemeinschaft Glashütte I, die deutlich weniger Komfort und Infrastruktur aufweist, sollen nur 70 Euro fällig werden.
Finanzielle Auswirkungen und interne Umsetzung
Die Verträge werden zwischen der Stadt und den Vereinen abgeschlossen, wobei die interne Umsetzung der Beiträge den Vereinen überlassen bleibt. „Wir schließen die Verträge mit den Vereinen ab, wie die das dann umlegen, ist deren Sache“, erläuterte Ausschussvorsitzender Jens Steinfurth. Dabei gibt es interne Anteilsregelungen, die berücksichtigen, ob jemand nur einen Anlegesteg oder eine vollwertige „Garage“ für sein Wassergefährt nutzt.
Die Finanzierungslast soll nicht allein bei der öffentlichen Hand bleiben, sondern über die Pacht beziehungsweise Mitgliedsbeiträge ausgeglichen werden. Allerdings geht es nicht um eine schnelle Amortisierung, sondern um einen Zeitraum von Jahrzehnten, um die Belastung für den Einzelnen in einem vertretbaren Rahmen zu halten.
Entscheidung durch die Stadtvertretung erwartet
Das letzte Wort in dieser Angelegenheit hat die Stadtvertretung, die das Thema voraussichtlich am 26. März abschließend beraten wird. Damit entscheidet sie auch über die Höhe der ab 2027 zu erwartenden erheblichen jährlichen Mehreinnahmen aus dieser Verpachtung.
Es handelt sich dabei um einen fünfstelligen Betrag, wobei nicht alles davon in der städtischen Kasse verbleibt. Die Kalkulation beinhaltet auch die Umsatz- und die Grundsteuer, die für dieses „Geschäft“ der Kommune fällig werden. Die neuen Regelungen markieren somit einen bedeutenden Schritt in der kommunalen Finanzplanung und der Entwicklung der Bootsinfrastruktur in Loitz.



