Kommunalwahl 2026 in München: Wichtige Informationen für alle Wahlberechtigten
Am Sonntag, dem 8. März 2026, stehen in München die Kommunalwahlen an. Rund 1.097.098 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger der bayerischen Landeshauptstadt sind aufgerufen, ihre politischen Vertreter für die kommenden sechs Jahre zu bestimmen. Gewählt werden der Oberbürgermeister, der Stadtrat sowie die Bezirksausschüsse – Entscheidungen, die sowohl die unmittelbare Nachbarschaft als auch die langfristige Stadtentwicklung maßgeblich prägen werden.
Was genau wird bei der Münchener Kommunalwahl gewählt?
Die Wahl findet auf drei verschiedenen Stimmzetteln statt:
- Oberbürgermeister-Wahl: Hier haben Sie genau eine Stimme für einen der drei Hauptkandidaten: Amtsinhaber Dieter Reiter (SPD), Clemens Baumgärtner (CSU) oder Dominik Krause (Grüne).
- Stadtratswahl: Für den Münchner Stadtrat stehen Ihnen insgesamt 80 Stimmen zur Verfügung, die Sie nach dem Prinzip des Kumulierens und Panaschierens verteilen können.
- Bezirksausschusswahl: Je nach Größe Ihres Stadtbezirks erhalten Sie zwischen 19 und 45 Stimmen. Wichtig: Den Stimmzettel für die Bezirksausschusswahl erhalten nur Personen, die seit mindestens zwei Monaten mit Hauptwohnsitz im jeweiligen Bezirk gemeldet sind.
Wahlablauf und wichtige Adressen
Die Wahllokale in München sind am Wahlsonntag von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Zur Stimmabgabe benötigen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung sowie einen amtlichen Lichtbildausweis. Falls die Wahlbenachrichtigung nicht auffindbar ist, können Sie mit einem gültigen Ausweisdokument dennoch wählen.
Für Briefwähler gilt: Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 18:00 Uhr, bei der Stadt eingegangen sein. Eine Abgabe in den Wahllokalen ist nicht möglich! Stattdessen können die Wahlbriefe persönlich in die Behördenbriefkästen am Kreisverwaltungsreferat (KVR) oder am Rathaus eingeworfen werden. Am Wahlsonntag selbst stehen zusätzliche Sonderabgabestellen zur Verfügung:
- KVR, Ruppertstraße 19
- KVR, Ruppertstraße 11
- Rathaus, Marienplatz 8
An diesen Standorten werden entweder versiegelte Wahlurnen unter Aufsicht von Sicherheitspersonal oder speziell gekennzeichnete Wahlbriefkästen bereitgestellt. Die letzte Leerung erfolgt pünktlich um 18:00 Uhr.
Besondere Regelung bei plötzlicher Erkrankung
Falls Sie am Wahltag unerwartet erkranken, besteht bis 15:00 Uhr die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen im Kreisverwaltungsreferat abholen zu lassen. Dafür benötigen Sie:
- Ein aktuelles ärztliches Attest, das Ihre Erkrankung bestätigt
- Eine schriftliche Vollmacht für die Person, die die Unterlagen abholt
- Einen gültigen Ausweis der bevollmächtigten Person
Diese Regelung stellt sicher, dass auch kurzfristig erkrankte Wahlberechtigte ihr demokratisches Recht wahrnehmen können.
Zeitplan für die Ergebnisveröffentlichung
Die Stadt München wird die Wahlergebnisse auf ihrer offiziellen Wahl-Webseite veröffentlichen. Der vorläufige Zeitplan sieht wie folgt aus:
- Wahlsonntag, 8. März: Von 9:30 bis 17:30 Uhr können Sie den aktuellen Stand der Wahlbeteiligung abrufen.
- Ab 19:30 Uhr: Erste valide Ergebnisse zur Oberbürgermeister-Wahl werden erwartet.
- Ab circa 21:00 Uhr: Trendmeldungen zur Stadtratswahl mit voraussichtlicher Sitzverteilung.
- Montag, 9. März ab 17:00 Uhr: Vorläufige Auszählungsergebnisse der Stadtratswahl nach Bewerbern.
- Mittwoch, 11. März abends: Geprüfte vorläufige Auszählungsergebnisse werden online gestellt.
- Freitag, 13. März: Veröffentlichung der geprüften vorläufigen Ergebnisse der Bezirksausschusswahlen.
Mögliche Stichwahl für das Oberbürgermeisteramt
Sollte bei der Wahl zum Oberbürgermeister am 8. März kein Kandidat die absolute Mehrheit von über 50 Prozent der gültigen Stimmen erreichen, kommt es zu einer Stichwahl. Diese findet regulär 14 Tage nach der Hauptwahl statt – also am Sonntag, dem 22. März 2026. In diesem Fall würden die beiden bestplatzierten Kandidaten aus der ersten Runde erneut zur Wahl stehen.
Die Kommunalwahl 2026 bietet den Münchnerinnen und Münchnern die wichtige Gelegenheit, die politische Richtung ihrer Stadt für die kommenden sechs Jahre mitzubestimmen. Eine hohe Wahlbeteiligung stärkt die demokratische Legitimität der gewählten Vertreter und trägt dazu bei, dass die Interessen aller Bürgerinnen und Bürger angemessen berücksichtigt werden.



