Münchner OB-Stichwahl: Reiter gegen Krause am 22. März - Das müssen Wähler wissen
Münchner OB-Stichwahl: Reiter gegen Krause am 22. März

Münchner OB-Stichwahl: Das direkte Duell zwischen Reiter und Krause

Nach der Kommunalwahl in Bayern steht fest: In München wird der Oberbürgermeister in einer Stichwahl gewählt. Der amtierende OB Dieter Reiter (SPD) trifft am 22. März auf den Grünen-Kandidaten Dominik Krause. Damit hat erstmals ein Grüner in der bayerischen Landeshauptstadt eine Stichwahl bei der OB-Wahl erzwungen.

Warum kommt es zur Stichwahl?

Bei der Kommunalwahl 2026 gilt die Regel: Erreicht kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit – also mindestens 50 Prozent plus eine Stimme –, entscheidet eine Stichwahl. Diese findet üblicherweise zwei Wochen nach dem ersten Wahlgang statt. In München ist der Termin für die finale Entscheidung der 22. März 2026.

In der Stichwahl treten ausschließlich die beiden Erstplatzierten des ersten Wahlgangs gegeneinander an. Das Münchner Duell lautet damit: Dieter Reiter (SPD) gegen Dominik Krause (Grüne). Sollten beide Kandidaten exakt die gleiche Anzahl an Stimmen erhalten, muss das Los entscheiden.

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Was benötigen Wähler für die Stimmabgabe?

Für die Teilnahme an der Stichwahl benötigen Wahlberechtigte grundsätzlich die bereits vor dem ersten Wahlgang zugestellte Wahlbenachrichtigung. Sollte diese nicht mehr auffindbar sein, ist das kein Problem – vorausgesetzt, man steht im Wählerverzeichnis.

Wichtig: Zur Sicherheit sollten Wähler zusätzlich ihren Personalausweis mitbringen, wenn sie im Wahllokal ihre Stimme abgeben wollen. Wer bereits beim ersten Wahlgang wahlberechtigt war, ist automatisch auch für die Stichwahl registriert.

Ablauf der Stichwahl: Einfacher als im ersten Wahlgang

Der Ablauf der Stichwahl gestaltet sich deutlich übersichtlicher als bei der Abstimmung am 8. März. Auf dem Stimmzettel stehen nur noch zwei Namen: Dieter Reiter und Dominik Krause. Wähler machen beim Kandidaten ihrer Wahl ein Kreuzchen.

Gewählt ist, wer die meisten der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Es ist nicht erlaubt, weitere Kandidaten hinzuzufügen oder den Stimmzettel zu verändern – dies würde zur Ungültigkeit der Stimme führen.

Briefwahl bei der Stichwahl: So funktioniert es

Wer am 22. März per Brief abstimmen möchte, muss die entsprechenden Briefwahl-Unterlagen beantragen. Dies gilt auch für Wähler, die beim ersten Wahlgang noch persönlich im Wahllokal waren.

Antragsmöglichkeiten:

  • Verwendung des Formulars auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
  • Scan des darauf abgebildeten QR-Codes
  • Per Telefax oder E-Mail (nicht telefonisch)
  • Ab dem 10. März auch über die Website der Stadt München

Im Antrag müssen Vor- und Familienname, Geburtsdatum sowie die vollständige Wohnanschrift angegeben werden. Wer bereits vor dem ersten Wahlgang die Briefwahlunterlagen für eine mögliche Stichwahl beantragt hat, erhält diese automatisch zugesandt.

Wichtige Fristen:

  1. Regulärer Antragsschluss: 20. März, 15 Uhr
  2. Bei kurzfristiger Erkrankung: bis Wahltag (22. März), 15 Uhr
  3. Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr beim Wahlamt vorliegen

Tipp: Bei zeitlicher Knappheit sollte der Wahlbrief besser abgeholt und persönlich abgegeben werden, da die Post ihn möglicherweise nicht rechtzeitig zustellen kann.

Für Rückfragen steht das Münchner Wahlamt unter der Telefonnummer 089/233 96 233 oder per E-Mail an briefwahl.kvr@muenchen.de zur Verfügung.

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