Mönkebude beschließt neue Winterdienst-Regelung: Bürger zahlen künftig mit
Die Gemeindevertretung von Mönkebude hat eine wegweisende Entscheidung getroffen: Ab dem kommenden Jahr werden Grundstückseigentümer des Dorfes erstmals an den Kosten für den Winterdienst beteiligt. Diese Neuregelung markiert einen deutlichen Wandel in der kommunalen Schneeräumpolitik und soll die Haushaltskonsolidierung vorantreiben.
Hintergrund: Beschwerden über ungeräumte Wege
Der vergangene Winter mit seinen extremen Wetterbedingungen – Eisregen, anhaltender Schneefall und langfristiger Frost – hatte den Winterdienst in Mönkebude an seine Leistungsgrenzen gebracht. Zahlreiche Bürger hatten sich beim örtlichen Ordnungsamt beschwert, weil Gehwege und Straßen teilweise tagelang nicht geräumt oder gestreut worden waren. Diese Situation veranlasste sowohl den Bauausschuss als auch die Gemeindevertretung, sich intensiv mit der Thematik auseinanderzusetzen.
Neues Modell: Einheitliche Gebühr für alle Grundstückseigner
Sören Siemon, der Vorsitzende des Bauausschusses, erläuterte das favorisierte Modell: „Wir setzen auf eine Lösung, bei der die Gemeinde die Verantwortung für die Räumung und Streuung sowohl der Straßen als auch der Gehwege übernimmt. Dafür soll im gesamten Gemeindegebiet eine einheitliche Gebühr erhoben werden.“ Bisher galt die Regelung, dass die Gemeinde lediglich für die Straßen zuständig war, während die Gehwegreinigung in der Verantwortung der Grundstückseigentümer lag.
Bereits seit einigen Jahren existieren in Mönkebude private Winterdienstvereinbarungen, die aktuell von etwa 40 Vertragspartnern genutzt werden. Der Preis hierfür liegt bei 6,73 Euro pro laufendem Frontmeter Grundstückslänge. Das neue kommunale Modell sieht deutlich günstigere Konditionen vor.
Kostenaufteilung und Kalkulation
Sarah Duchow vom Bau- und Ordnungsamt präsentierte eine erste grobe Kalkulation: „Die Gemeinde kann diese Aufgabe nicht alleine stemmen. Für die Straßenräumung muss ein externer Dienstleister engagiert werden, während die Gehwege in kommunaler Verantwortung bleiben.“ Die Kosten pro laufendem Meter werden voraussichtlich zwischen 2,63 und 2,86 Euro liegen – deutlich unter den bisherigen privaten Angeboten.
Bürgermeister Andreas Schubert konkretisierte die Finanzierungsstruktur: „Die Gemeinde übernimmt 25 Prozent der Gesamtkosten. Die verbleibenden 75 Prozent werden auf die Grundstückseigentümer umgelegt.“ Diese Aufteilung entspricht den Vorgaben der Kommunalaufsicht, die eine Fortführung der Haushaltskonsolidierung fordert.
Rechtlicher Rahmen und Umsetzung
Die beschlossene Maßnahme stellt zunächst eine Grundsatzentscheidung dar. Für die konkrete Umsetzung müssen noch mehrere rechtliche Schritte erfolgen:
- Anpassung der bestehenden Straßenreinigungssatzung
- Erstellung einer speziellen Gebührensatzung für den Winterdienst
- Abschluss einer offiziellen Winterdienstvereinbarung
Das Bau- und Ordnungsamt empfiehlt, die Neuregelung zum 1. Januar des kommenden Jahres – also mit Beginn des neuen Steuerjahres – in Kraft treten zu lassen. Nach einer intensiven Debatte stimmten die anwesenden Gemeindevertreter mehrheitlich für die Vorlage.
Regionale Vorbilder und Solidarprinzip
Mönkebude ist keineswegs die erste Gemeinde in der Region, die zu diesem Schritt greift. Wie Sören Siemon betonte, funktioniere das neue System nach dem bewährten Solidarprinzip: „Andere Gemeinden im Amtsbereich haben bereits erfolgreich ähnliche Gebührenmodelle eingeführt. Es geht darum, die Lasten fair zu verteilen und gleichzeitig eine verlässliche Winterdienstleistung für alle Bürger zu gewährleisten.“
Die Entscheidung markiert einen Paradigmenwechsel in der kommunalen Daseinsvorsorge und wird voraussichtlich auch in anderen Gemeinden mit ähnlichen Haushaltsproblemen auf Interesse stoßen.



