Frankfurter Pop-up-Moschee darf Straße weiter blockieren: Gericht genehmigt Versammlung
Pop-up-Moschee in Frankfurt: Gericht erlaubt Straßenblockade

Frankfurter Pop-up-Moschee darf Straße weiter blockieren: Gericht genehmigt Versammlung

In Frankfurt am Main kommt es regelmäßig zu ungewöhnlichen Szenen: Zweimal pro Woche versammeln sich Muslime auf einer Hauptstraße, beten auf Teppichen und hören religiöse Gesänge – mitten im Verkehr. Seit Juli 2024 finden diese Treffen statt, nachdem die Imam-Ali-Moschee vom Bundesinnenministerium geschlossen wurde. Jetzt hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die Gemeinde ihre Straßenversammlungen fortsetzen darf.

Von der Moschee auf die Straße: Der lange Weg einer Gemeinde

Die Imam-Ali-Moschee in Frankfurt wurde im Juli 2024 zusammen mit dem Islamischen Zentrum Hamburg verboten. Beide Einrichtungen wurden als Arme des iranischen Regimes eingestuft. Seitdem hat die Gemeinde einen ungewöhnlichen Weg gefunden, ihren Glauben weiter auszuüben: Jeden Donnerstag und Freitag errichten sie auf der Straße vor der geschlossenen Moschee eine Pop-up-Moschee mit Pavillons.

Die Stadt Frankfurt zählte bislang fast 170 solcher Veranstaltungen. Das Ordnungsamt dokumentierte eine Sperrzeit der Fahrbahn von rund 405 Stunden sowie Beeinträchtigungen für durchschnittlich etwa 450 Fahrgäste der betroffenen Buslinien pro Versammlung. Die Stadt argumentierte, es handele sich bei den Treffen primär um Gottesdienste, da 92 Prozent der Zeit für gottesdienstliche Handlungen wie religiöse Morallehren genutzt würden.

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Gerichtsurteil: Versammlungsfreiheit hat Vorrang

Die Gemeinde hatte ihre Veranstaltungen unter dem Namen „Religionsfreiheit verteidigen: Hände weg von unserer Moschee“ als Versammlung angemeldet und berief sich auf die Versammlungsfreiheit. Nachdem die Stadt die Genehmigung für 2026 verweigern wollte, zog die Gemeinde vor Gericht – erst vor das Verwaltungsgericht Frankfurt, dann vor den Hessischen Verwaltungsgerichtshof.

Am 12. Februar 2026 fiel die Entscheidung: Die Treffen dürfen weiterhin auf der Straße stattfinden. Das Gericht begründete dies mit dem hohen Rang der Versammlungsfreiheit. Die Gemeinde könne so weiter gegen die Schließung ihrer Moschee demonstrieren.

Politische Reaktionen: Zwischen Respekt und Kritik

Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) respektiert zwar die gerichtliche Entscheidung, findet das Ergebnis aber „schwer erträglich und kaum vermittelbar“. Er warnt davor, dass Verbotsverfahren unter dem Deckmantel der Versammlungsfreiheit unterlaufen werden könnten.

Frankfurter Stadtverordneter Yannick Schwander (CDU) betont, dass die freie Religionsausübung ein hohes Gut sei. „Dies geht jedoch überall und muss nicht einhergehen mit stundenlangen Blockaden einer wichtigen Straßenverbindung“, so seine Kritik.

Die Gemeinde besteht darauf, dass ihre Veranstaltungen legitime Versammlungen sind, bei denen auch meinungsbildende Elemente eine Rolle spielen. Sie verweist zudem auf die Religionsfreiheit nach Artikel 4 des Grundgesetzes. Die regelmäßigen Straßensperrungen werden damit vorerst weiter Teil des Frankfurter Stadtbilds bleiben.

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