Redeverbot für AfD-Politiker Höcke in Oberfranken bestätigt
In Oberfranken bleibt der thüringische AfD-Parteichef Björn Höcke von einer Wahlkampfveranstaltung seiner Partei als Redner ausgeschlossen. Das Verwaltungsgericht in Bayreuth hat in einem dringlichen Eilverfahren entschieden, dass die AfD ihre Parteiveranstaltung in der Mehrzweckhalle Seybothenreuth nur ohne den geplanten Gastredner durchführen darf. Diese Entscheidung markiert einen bedeutenden Präzedenzfall im Vorfeld der Kommunalwahlen.
Ähnliches Verfahren im Allgäu schwebt noch
Parallel dazu liegt ein vergleichbares Eilverfahren derzeit beim Verwaltungsgericht in Augsburg. Dabei geht es um eine weitere AfD-Veranstaltung am Sonntag im Allgäu. Die Stadt Lindenberg hat es ebenfalls untersagt, dass Höcke bei der Versammlung in der Stadthalle eine Rede halten darf. Ein Gerichtssprecher teilte mit, dass das Verwaltungsgericht zeitnah über den Eilantrag entscheiden werde. Ursprünglich wollten beide Kommunen der AfD wegen Höcke die Nutzung der Hallen komplett widerrufen.
Das Augsburger Gericht hatte solch einen radikalen Schritt in einem Vorverfahren jedoch bereits für unzulässig erklärt. Die Richter wiesen allerdings darauf hin, dass als milderes Mittel ein Redeverbot für Höcke in Betracht komme. Daraufhin passten die Kommunen ihre Strategie an und konzentrierten sich auf dieses Instrument.
Neue Gesetzesvorschrift als Grundlage
Das Bayreuther Verwaltungsgericht stützte seine Entscheidung auf die bayerische Gemeindeordnung. Nach dieser Vorschrift besteht kein Anspruch auf die Nutzung einer gemeindlichen öffentlichen Einrichtung, wenn bei der geplanten Veranstaltung Inhalte zu erwarten sind, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen, oder antisemitische Inhalte propagiert werden, erläuterte ein Sprecher des Gerichts.
Hintergrund dieser rechtlichen Bewertung ist, dass Höcke zweimal wegen der Verwendung einer verbotenen Naziparole rechtskräftig verurteilt wurde. Die entsprechende Vorschrift der Gemeindeordnung ist erst seit dem 1. Januar dieses Jahres gültig und wird nun erstmals in diesem Kontext angewandt.
Proteste und politische Reaktionen
Gegner der AfD haben sowohl in Seybothenreuth als auch in Lindenberg zu Demonstrationen gegen die Partei aufgerufen. Es werden mehrere Tausend Teilnehmer erwartet, die ihren Unmut über die Präsenz der AfD im Wahlkampf zum Ausdruck bringen wollen.
Der bayerische Antisemitismusbeauftragte Ludwig Spaenle von der CSU kündigte an, ebenfalls an einer Gegenveranstaltung in Lindenberg teilzunehmen. Er lobte die Haltung der Stadt in der Auseinandersetzung mit der AfD deutlich: Die Stadt handelt klar gegen einen Rechtsextremen und setzt damit ein wichtiges Zeichen für unsere demokratischen Werte, betonte Spaenle.
Diese Entwicklungen unterstreichen die angespannte politische Atmosphäre im Vorfeld der Kommunalwahlen und zeigen, wie Kommunen neue rechtliche Werkzeuge nutzen, um gegen extremistische Tendenzen vorzugehen.



