Schweriner Haushalt 2026 genehmigt – doch Stadthaus-Kauf gestoppt
Die Landeshauptstadt Schwerin hat frühzeitig die Genehmigung für ihren Haushalt 2026 erhalten, doch ein zentrales Vorhaben der Stadtverwaltung wurde vorerst ausgebremst. Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern als Rechtsaufsicht hat den geplanten Kauf des Stadthauses Am Packhof 2-6 in der Haushaltsgenehmigung gesperrt. Grund dafür sind laut Ministerium Unstimmigkeiten in der vorgelegten Wirtschaftlichkeitsrechnung.
Verwaltung sieht Kauf als mittelfristig günstigere Lösung
Die Stadt Schwerin wollte das bisher angemietete Gebäude für 42 Millionen Euro erwerben und sanieren. Die Rathausspitze hatte diese Pläne damit begründet, dass ein Kauf auf lange Sicht finanziell vorteilhafter sei als eine Verlängerung des Mietvertrags, der Ende 2027 ausläuft. Bernd Nottebaum, der amtierende Rathauschef und 1. stellvertretende Oberbürgermeister, berichtete im Hauptausschuss von intensiven Gesprächen mit der Rechtsaufsicht.
„Wir sind optimistisch, dass wir durch Nachbesserungen das Ministerium noch umstimmen können“, so Nottebaum. Bis Ende März oder Anfang April soll eine überarbeitete Lösung präsentiert werden. Nottebaum führt derzeit die Amtsgeschäfte, bis ein Nachfolger für den zurückgetretenen Oberbürgermeister Rico Badenschier (SPD) gefunden ist. Um diese Position bewerben sich insgesamt sieben Kandidaten.
Nachtragshaushalt für Bildungszentrum in Zippendorf
Parallel zum Stadthaus-Projekt bereitet die Stadtverwaltung einen Nachtragshaushalt für 2026 vor, der im März von der Stadtvertretung beschlossen werden soll. Kernpunkt ist Schwerins bislang teuerster Schulneubau: das Regionale Berufliche Bildungszentrum Gesundheit und Sozialwesen in Zippendorf.
Um den Komplex rechtzeitig vor Ende der Förderperiode 2029 fertigzustellen, plant die Stadt einen Generalübernehmervertrag. Hierfür fehlt im aktuellen Haushalt eine Verpflichtungsermächtigung über mindestens 110 Millionen Euro, die durch den Nachtragshaushalt geschaffen werden soll. Auch dieser Beschluss bedarf anschließend der Zustimmung der Rechtsaufsicht.
Finanzielle Lage mit Licht und Schatten
Die öffentlichen Finanzen Schwerins bleiben angespannt, ähnlich wie in vielen anderen Städten Mecklenburg-Vorpommerns. Es droht weiterhin ein Haushaltsloch in zweistelliger Millionenhöhe. Dennoch gibt es positive Signale: Das Haushaltsjahr 2025 schloss mit einem Überschuss von drei Millionen Euro ab, obwohl ursprünglich ein Minus von fünf Millionen Euro prognostiziert worden war.
Dieses positive Ergebnis ermöglicht es Schwerin, wieder mit Konsolidierungshilfen des Landes in Millionenhöhe zu rechnen. Zusätzlich erhält die Landeshauptstadt aus dem Sondervermögen des Bundes insgesamt 43,1 Millionen Euro, verteilt über die nächsten zehn Jahre:
- 29,1 Millionen Euro für Investitionen in öffentliche allgemeinbildende Schulen
- 7,8 Millionen Euro für Verkehrsinfrastruktur einschließlich ÖPNV
- 6,2 Millionen Euro für sonstige gesellschaftliche Infrastruktur
Die Stadtverwaltung will bereits im März Vorschläge zur konkreten Verwendung dieser Mittel in die politischen Gremien einbringen. Trotz steigender Aufwendungen für Sozialleistungen, erheblichem Mehrbedarf in der Jugendhilfe und höheren Personalkosten zeigt sich die Finanzlage damit stabiler als erwartet.



