Erleichterung für Templiner Kleingärtner: Satzungsänderung macht Erhebungsbögen hinfällig
Templin • Die Aufregung unter den Kleingärtnern in Templin hat sich endgültig gelegt. Nach monatelangen Protesten und politischen Diskussionen können Hunderte Gartenfreunde nun aufatmen: Sie müssen die im vergangenen Jahr verschickten Erhebungsbögen zur Überprüfung der Zweitwohnungssteuer nicht mehr ausfüllen oder zurücksenden. Eine entscheidende Satzungsänderung der Stadtverordnetenversammlung hat diese Dokumente gegenstandslos gemacht.
Monatelanger Protest führt zu politischem Erfolg
Über mehrere Monate hinweg hatten Templins Kleingärtner massiv gegen die drohende Besteuerung ihrer Gartenlauben protestiert. Die Stadtverwaltung hatte im vergangenen Jahr Hunderte von Erhebungsbögen verschickt, um zu prüfen, ob die Lauben als Zweitwohnungen im Sinne der städtischen Satzung steuerpflichtig wären. Dieser Schritt löste eine beispiellose Protestwelle aus, bei der sich sogar Stadtverordnete mit den Kleingärtnern solidarisierten.
Mehrere Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung stellten daraufhin Anträge zur Änderung der Satzung. Der politische Druck zeigte Wirkung: Die Verwaltung sah sich veranlasst, selbst einen Änderungsvorschlag vorzulegen, der Kleingärtner in gemeinnützigen Vereinen von der Zweitwohnungssteuer befreit. Dieser Vorschlag wurde mit großer Mehrheit beschlossen und gilt rückwirkend zum 1. Januar 2021.
Offizielle Bestätigung: Bögen können ignoriert werden
Templins Kämmerer Hartmut Arndt gab auf Nachfrage eindeutige Auskunft: „Die Erhebungsbögen können ignoriert werden“. Bereits seit Dezember des vergangenen Jahres hatte die Verwaltung die Bearbeitung der Bögen aufgrund des offenen Konflikts ausgesetzt. Durch den Beschluss der Stadtverordneten sei die Datenerhebung nun endgültig hinfällig geworden.
Arndt stellte klar: Kleingärtner, die Mitglied in einem der gemeinnützigen Templiner Vereine sind, müssen die Bögen weder ausfüllen noch zurücksenden. Die Satzungsänderung schafft hier klare Verhältnisse und beendet die Unsicherheit, die monatelang über den Gartenparzellen lag.
Ausnahmen bleiben bestehen
Allerdings gibt es weiterhin Ausnahmen von der neuen Regelung. Gartenbesitzer, die nicht in einem Kleingartenverein organisiert sind und auf deren Parzelle sich eine Laube befindet, müssen den Erhebungsbogen weiterhin ausfüllen, wenn sie dazu aufgefordert werden. Diese Personen sind nicht von der Steuerpflicht für Zweitwohnsitze ausgenommen.
Laut Angaben der Stadtverwaltung betrifft diese Ausnahme jedoch nur eine geringe Anzahl von Personen in Templin und den Ortsteilen. Für die überwiegende Mehrheit der Kleingärtner bedeutet die Satzungsänderung somit eine spürbare Entlastung und das Ende eines ungewollten bürokratischen Aufwands.
Die Entscheidung markiert das Ende eines bemerkenswerten Machtkampfes zwischen Bürgern und Verwaltung, der in dieser Form selten zu beobachten war. Durch beharrlichen Protest und politisches Engagement konnten die Kleingärtner schließlich ihr Ziel erreichen und müssen nun nicht mehr befürchten, für ihre geliebten Gartenlauben zusätzlich zur Kasse gebeten zu werden.



