Erster direkter Abschiebeflug nach Afghanistan: 20 Straftäter aus Leipzig abgeschoben
20 Straftäter per Charterflug von Leipzig nach Kabul abgeschoben

Erster direkter Abschiebeflug nach Afghanistan: 20 Straftäter aus Leipzig abgeschoben

Deutschland hat erstmals auf Grundlage einer direkten Vereinbarung mit den islamistischen Taliban zwanzig straffällig gewordene afghanische Männer nach Kabul abgeschoben. Der Charterflug startete in Leipzig und markiert einen neuen Abschnitt in der Rückführungspolitik der Bundesregierung.

Direkte Vereinbarung mit den Taliban ermöglicht Abschiebung

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums handelt es sich um den ersten Charterflug, der ohne Vermittlung anderer Staaten zustande kam. Bei vorherigen Abschiebungen nach Afghanistan hatte noch Katar zwischen Deutschland und den Taliban vermittelt. Mitarbeiter des Ministeriums haben nun eine direkte Vereinbarung mit den islamistischen Machthabern ausgehandelt.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte dazu: „Unsere Vereinbarung schafft eine verlässliche Grundlage für direkte und dauerhafte Abschiebungen nach Afghanistan.“ Die Kontakte zu den Taliban sind jedoch politisch umstritten, da die Bundesregierung offiziell keine diplomatischen Beziehungen zu den Islamisten unterhält.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Umstrittene Partnerschaft mit international isolierten Taliban

Die Taliban, die seit August 2021 wieder die Macht in Afghanistan innehaben, sind wegen ihrer systematischen Missachtung von Menschenrechten, insbesondere der Rechte von Frauen, international isoliert. Die direkte Vereinbarung mit Deutschland stellt daher eine bedeutende Entwicklung dar, die kritisch beobachtet wird.

Es handelt sich nicht um die ersten Abschiebungen nach Afghanistan, aber um die ersten, die auf einer bilateralen Absprache ohne Drittstaaten-Beteiligung basieren. Dies könnte den Weg für regelmäßigere Rückführungen ebnen.

Profil der abgeschobenen Straftäter

Bei den zwanzig abgeschobenen Männern handelt es sich um ausreisepflichtige Afghanen, die in Deutschland straffällig geworden waren. Die Delikte umfassen unter anderem:

  • Sexualdelikte
  • Körperverletzung
  • Drogendelikte

Die Abschiebung erfolgte nach deutschen Rechtsvorschriften für straffällig gewordene Ausländer mit abgelehntem Aufenthaltsstatus. Das Bundesinnenministerium betonte, dass es sich bei allen Betroffenen um Personen handelt, deren Asylanträge abgelehnt wurden und die rechtskräftig verurteilt worden sind.

Diese Maßnahme unterstreicht die härtere Linie der Bundesregierung bei der Rückführung von Straftätern in ihre Herkunftsländer, auch wenn diese als unsicher gelten. Die direkte Kooperation mit den Taliban könnte dabei künftig zum Standardverfahren werden.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration