Abschiebehaft in Sachsen-Anhalt: 37 Menschen im Jahr 2025 betroffen
Im vergangenen Jahr sind in Sachsen-Anhalt insgesamt 37 Menschen in Abschiebehaft genommen worden. Dies geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Wulf Gallert von den Linken hervor, über die zunächst die „Mitteldeutsche Zeitung“ berichtete. In den meisten Fällen wurde als vordringlicher Haftgrund die Fluchtgefahr benannt, was die staatlichen Maßnahmen zur Sicherung der Ausreisepflicht unterstreicht.
Hintergründe und betroffene Nationalitäten
Unter den in Abschiebehaft genommenen Personen befanden sich sechs Syrer und vier Iraker, was auf eine spezifische Betroffenheit bestimmter Herkunftsländer hinweist. Die Abschiebehaft dient dazu, die Ausreise von ausreisepflichtigen Ausländern zu gewährleisten, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen. Im Gegensatz dazu wurde im selben Zeitraum auch 23 Menschen in Ausreisegewahrsam genommen, der für kurzfristige Sicherungen von wenigen Tagen vor unmittelbar bevorstehenden Abschiebungen dient, während eine Abschiebehaft durchaus mehrere Monate andauern kann.
Vollzug in anderen Bundesländern und geplante eigene Einrichtung
Der Vollzug der Abschiebehaft erfolgte in Sachsen-Anhalt nicht lokal, sondern in anderen Bundesländern, darunter Arnstadt, Bremen, Darmstadt, Dresden, Glückstadt, Hof, München und Pforzheim. Dies verdeutlicht die derzeitige Abhängigkeit von externen Kapazitäten. Geplant ist jedoch, dass in Sachsen-Anhalt im zweiten Halbjahr 2027 eine eigene Abschiebehafteinrichtung in Volkstedt im Landkreis Mansfeld-Südharz in Betrieb genommen wird. Diese neue Einrichtung soll die Prozesse effizienter gestalten und die regionale Kontrolle stärken.
Statistiken zu Abschiebungen und freiwilligen Ausreisen
Neben den Haftmaßnahmen wurden im Jahr 2025 insgesamt 576 ausreisepflichtige Ausländer aus Sachsen-Anhalt abgeschoben. Zusätzlich registrierte man 1.027 freiwillige Ausreisen, was auf eine breitere Palette von Maßnahmen zur Umsetzung der Ausreisepflicht hinweist. Diese Zahlen unterstreichen die aktive Rolle der Behörden in der Migrationspolitik und zeigen, dass sowohl zwangsweise als auch freiwillige Wege genutzt werden, um die Ausreise zu regeln.
Insgesamt spiegeln die Daten eine komplexe Realität wider, in der Abschiebehaft als letztes Mittel eingesetzt wird, während gleichzeitig langfristige Infrastrukturplanungen wie die neue Einrichtung in Volkstedt die Zukunft der Migrationsverwaltung in Sachsen-Anhalt prägen sollen.



