Kölner Fall: Ausreisepflichtiger Mann erhält trotz Ablehnung Sozialleistungen
Ausreisepflichtiger Mann erhält Sozialleistungen in Köln

Kölner Fall: Ausreisepflichtiger Mann erhält trotz Ablehnung Sozialleistungen

Es handelt sich um einen außergewöhnlichen und rechtlich komplexen Fall in Köln: Ein seit vielen Jahren ausreisepflichtiger Mann aus Bosnien-Herzegowina lebt weiterhin in Deutschland und bezieht mit seiner Familie erhebliche Sozialleistungen. Sein Asylantrag wurde bereits vor langer Zeit abgelehnt, dennoch konnte er nicht abgeschoben werden.

Familie erhält monatlich über 7.000 Euro

Der Mann, der einer Roma-Familie angehören soll, ist erstmals im Jahr 2003 in Köln aufgetaucht. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, da Bosnien-Herzegowina als sicheres Herkunftsland eingestuft wird. Trotz mehrfacher Ausweisungsbescheide ist er stets in Deutschland geblieben. Aktuell erhält die Familie mit acht minderjährigen Kindern monatlich 7.250,77 Euro an Sozialleistungen.

Die Stadt Köln zahlt dem Mann und seiner Frau jeweils 835,24 Euro „Hilfe zum Lebensunterhalt“. Für die acht Kinder werden je nach Alter zwischen 630,81 und 817,71 Euro angesetzt. Zusätzlich fließt Kindergeld, was zu einer jährlichen Gesamtsumme von über 87.000 Euro führt.

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Juristische Verfahren verzögern Abschiebung

Ein juristisches Verfahren um ein Bleiberecht zog sich über zwei Jahre hin und ging erneut zugunsten des Mannes aus. Die Stadt Köln äußerte sich mit Verweis auf den Datenschutz nicht konkret zu dem Fall, verwies aber darauf, dass eine Ausreisepflicht nicht in jedem Fall durchgesetzt werden könne.

Besondere Berücksichtigung findet die familiäre Situation, insbesondere wenn Kinder von einer Abschiebung betroffen wären. Familien, die länger im Bundesgebiet leben, können demnach anstelle von Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sogenannte erhöhte Analogleistungen in Höhe der regulären Sozialhilfe erhalten.

Straftaten und juristische Auseinandersetzungen

Seit 2010 ist der Mann wegen verschiedener Betrugsdelikte aufgefallen. Die Familie lebt in einer Unterkunft für Asylsuchende. Ein für Dezember vergangenen Jahres angesetzter Gerichtstermin gegen den Vater wegen versuchten Betrugs mit Gutscheinkarten wurde auf dieses Jahr verlegt.

Der Mann selbst bestreitet sowohl die Höhe der erhaltenen Leistungen als auch Straftaten in der jüngeren Vergangenheit. Die Stadt Köln betont, dass bei der Prüfung von Abschiebungen stets humanitäre und familiäre Aspekte berücksichtigt werden müssen, was in diesem Fall zu der aktuellen Situation geführt hat.

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