Bundespolizei Rostock: Neun illegale Einreisen im Hafen entdeckt und Ausreisefristen gesetzt
Bundespolizei Rostock: Neun illegale Einreisen entdeckt

Bundespolizei Rostock registriert neun unerlaubte Einreisen im Überseehafen

Die Bundespolizeiinspektion Rostock hat in den vergangenen Tagen erneut mehrere Fälle von unerlaubter Einreise festgestellt. Insgesamt wurden neun Personen im Überseehafen Rostock registriert, die illegal nach Deutschland eingereist waren oder sich ohne gültige Aufenthaltserlaubnis im Land aufhielten.

Details zu den festgestellten Personen

Unter den neun festgestellten Personen befinden sich drei serbische Staatsbürger im Alter von 37, 41 und 43 Jahren sowie ein 35-jähriger bosnischer Staatsangehöriger. Hinzu kommt eine vierköpfige syrische Familie und ein 35-jähriger philippinischer Staatsbürger. Nach Angaben der Bundespolizei verfügten die Betroffenen entweder über keine gültigen Einreisedokumente oder hatten die zulässige Aufenthaltsdauer in Deutschland überschritten.

Ermittlungsverfahren und Ausreisefristen

Gegen alle neun Personen wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise beziehungsweise des unerlaubten Aufenthalts eingeleitet. Die Beamten der Bundespolizeiinspektion Rostock setzten in allen Fällen eine Frist, innerhalb derer Deutschland verlassen werden muss. Diese Maßnahme erfolgte unmittelbar nach der Feststellung der illegalen Einreise oder des illegalen Aufenthalts.

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Hafen Rostock als Brennpunkt illegaler Migration

Der Überseehafen Rostock stellt nach Angaben der Bundespolizei einen Schwerpunkt für illegale Einreiseversuche dar. Bereits in der Vergangenheit hatte die Behörde darauf hingewiesen, dass vorrangig über den Hafen illegale Einreisen erfolgen, die in Rostock auffallen. Auch Mitte März kam es zu weiteren Versuchen der unerlaubten Einreise über diesen Weg.

Vergleich zum Vorjahr

Im vergangenen Jahr hatte die Bundespolizei in Rostock insgesamt 260 unerlaubte Einreisen aufgedeckt. Dabei konnten sechs mutmaßliche Schleuser gestellt werden. Die aktuellen neun Fälle zeigen, dass der Hafen Rostock weiterhin eine zentrale Rolle bei illegalen Migrationen spielt und die Bundespolizei hier regelmäßig Kontrollen durchführt.

Die Bundespolizeiinspektion Rostock betont, dass sie ihre Kontrolltätigkeit im Hafenbereich kontinuierlich intensiviert, um illegale Einreisen zu verhindern und die Einhaltung der Aufenthaltsbestimmungen durchzusetzen. Die jetzt verhängten Ausreisefristen sind Teil dieser konsequenten Umsetzung des Aufenthaltsrechts.

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