Regierung ohne Plan: Chaos bei Arbeitsmigration - Niemand weiß, wer bleibt oder geht
Die deutsche Regierung steht vor einem massiven Kontrollproblem bei der Arbeitsmigration. Seit der Einführung der sogenannten „kurzzeitigen kontingentierten Beschäftigung“ im Jahr 2024 fehlt staatlichen Stellen jeglicher Überblick darüber, ob Arbeitsmigranten aus Entwicklungsländern nach Ablauf ihrer befristeten Jobs tatsächlich wieder ausreisen oder im Land bleiben. Wie jetzt bekannt wurde, erfassen weder die Bundesregierung noch andere Behörden systematisch, wer kommt und wer geht.
Bis zu 25.000 Unqualifizierte pro Jahr
Die Ampel-Regierung hatte 2024 ein neues Einwanderungsmodell geschaffen, das es bis zu 25.000 Ausländern pro Jahr ermöglicht, ohne besondere Qualifikation oder Deutschkenntnisse für maximal acht Monate in Deutschland zu arbeiten. Voraussetzung ist lediglich die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit sowie ein Visum vom Auswärtigen Amt, sofern die Antragsteller nicht aus visumfreien Staaten wie Albanien stammen.
Im vergangenen Jahr erteilte die Bundesagentur für Arbeit 14.963 Zustimmungen für diese Form der kurzzeitigen Beschäftigung. Doch wie viele dieser Genehmigungen tatsächlich zu einer Einreise und Beschäftigung führten, wird laut Behördenangaben nicht erfasst. Ebenso wenig dokumentiert ist, wie viele der seit März 2024 eingereisten Migranten wieder ausgereist sind.
Visumvergabe und fehlende Kontrolle
Das Auswärtige Amt teilte mit, dass nicht jeder Bewerber mit Zustimmung der Bundesagentur automatisch ein Visum erhält. Im Jahr 2025 seien „rund 7.650 nationale Visa“ in diesem Zusammenhang erteilt worden. Die meisten Antragsteller kamen dabei aus Vietnam, Kirgistan, Georgien, dem Kosovo, Usbekistan und der Türkei. Doch auch das Auswärtige Amt registriert nicht, ob die Menschen nach Ablauf ihres Aufenthalts heimkehren oder im Land bleiben.
Bundesagentur für Arbeit und Auswärtiges Amt verweisen auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als zuständige Stelle. Doch auch diese Behörde speichert die Ein- und Ausreisen nicht systematisch. Laut BAMF wird „nur ein Bruchteil“ dieser Zuwanderer im Ausländerzentralregister erfasst, was eine lückenlose Kontrolle unmöglich macht.
Asylbegehren nach Ankunft
Besonders problematisch sind Fälle, in denen Migranten mit gültigem Visum für Kurzzeitbeschäftigungen direkt nach ihrer Ankunft am Frankfurter Flughafen ein Asylbegehren äußern. Das BAMF hat Erkenntnisse, dass etwa jeder sechste Asylbewerber zunächst mit einem regulären Visum eingereist ist.
So teilte das Amt mit, dass „von den 87.787 Asylerstantragstellenden der ersten neun Monate des vergangenen Jahres 13.700 mit einem Visum eingereist“ seien. Diese Zahl verdeutlicht das Ausmaß des Problems und zeigt, wie das System der kurzzeitigen kontingentierten Beschäftigung möglicherweise für andere Zwecke genutzt wird.
Die fehlende systematische Erfassung von Ein- und Ausreisen schafft erhebliche Kontrolllücken im deutschen Migrationssystem. Während die Regierung mit dem Modell der kurzzeitigen Beschäftigung Arbeitskräfte für saisonale Tätigkeiten gewinnen wollte, bleibt unklar, wie viele der eingereisten Personen tatsächlich wieder ausreisen und wie viele im Land bleiben.



