Deutschland setzt verschärftes EU-Asylrecht um: Bundesrat stimmt zu
Die Umsetzung des verschärften europäischen Asylrechts in Deutschland ist nun offiziell beschlossene Sache. Der Bundesrat gab für die noch ausstehenden Gesetzesänderungen grünes Licht und ebnete damit den Weg für tiefgreifende Veränderungen im deutschen Asylsystem. Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) tritt europaweit ab dem 12. Juni in Kraft und bringt zahlreiche Neuerungen mit sich.
Kernpunkte der Reform: Grenzverfahren und Identitätskontrollen
Zu den zentralen Elementen der Reform gehören verpflichtende Identitätskontrollen für alle Ankommenden an den EU-Außengrenzen. Für Menschen aus Herkunftsstaaten mit niedriger Anerkennungsquote sind beschleunigte Asylprüfungen im Grenzverfahren vorgesehen. Deutschland als Binnenland ist von diesen Außengrenzverfahren primär bei internationalen Flughäfen und Seehäfen betroffen. Bei einer Ablehnung des Asylantrags können Betroffene direkt von diesen Einreisepunkten abgeschoben werden.
Daniela Ludwig (CSU), parlamentarische Staatssekretärin im Bundesinnenministerium, betonte: „Wir sind den Bundesländern entgegengekommen und haben festgehalten, dass das Grenzverfahren als gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern angesehen wird.“ Diese Klarstellung war ein wichtiger Kompromiss im Gesetzgebungsprozess.
Sekundärmigrationszentren und Maßnahmen gegen Weiterwanderung
Die Reform sieht vor, dass Verfahren für Schutzsuchende, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt haben, deutlich verkürzt werden. Die Überstellung dieser Personen in den für ihr Verfahren zuständigen Staat wird länger möglich sein – insbesondere wenn jemand zwischenzeitlich untertaucht.
Ein weiteres wichtiges Element sind die sogenannten Sekundärmigrationszentren mit Aufenthaltspflicht, die die Bundesländer einrichten können. In diesen Zentren sollen Menschen untergebracht werden, die Deutschland verlassen müssen, weil ein anderes EU-Land für ihr Asylverfahren verantwortlich ist. Dies soll die sogenannte Sekundärmigration innerhalb der Europäischen Union eindämmen.
Solidaritätsmechanismus und Rückführungsverordnung
Stark belasteten Staaten an den EU-Außengrenzen soll künftig ein Teil der Asylsuchenden abgenommen werden. Deutschland muss allerdings zumindest im Jahr 2026 über diesen Solidaritätsmechanismus niemanden aufnehmen, da in den vergangenen Jahren bereits viele Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in die Bundesrepublik gekommen waren.
Parallel zur GEAS-Reform wurde diese Woche im Europaparlament eine weitere Verschärfung der EU-Asylpolitik vorangetrieben. Die Fraktion von CDU und CSU trieb mit Unterstützung rechter Parteien wie der AfD die sogenannte Rückführungsverordnung voran. Diese sieht unter anderem vor:
- Längere Abschiebehaft für Menschen, die keinen Schutz erhalten und ausreisen müssen
- Abschiebung von Asylsuchenden in sogenannte Return Hubs in Staaten außerhalb der EU
- Verpflichtung abgelehnter Asylbewerber, aktiv an ihrer Rückführung mitzuwirken
Migranten, die die Mitwirkung an ihrer Rückführung verweigern, müssen europaweit mit Kürzungen oder Streichungen von Unterhaltsleistungen oder der Beschlagnahme ihrer Reisedokumente rechnen.
Kontroverse Positionen und praktische Umsetzung
Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU), äußerte Unverständnis darüber, dass sich deutsche Sozialdemokraten im Europaparlament gegen die Rückführungsverordnung positioniert hatten: „In Berlin die Migrationswende vereinbaren und sie in Brüssel versuchen zu blockieren – das geht nicht.“
Krings betonte zwar die Wichtigkeit der GEAS-Reform-Umsetzung, machte aber deutlich: „Solange es noch eine illegale Weiterwanderung von Schutzsuchenden nach Deutschland gibt, bleibt der Schutz unserer nationalen Grenzen unverzichtbar.“ Die deutschen Binnengrenzkontrollen, die aktuell an allen Landgrenzen bis September gelten, werden daher voraussichtlich noch eine Weile bestehen bleiben.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat mehrfach betont, dass Voraussetzung für ein Ende dieser Kontrollen – die im Schengen-Raum eigentlich nicht vorgesehen sind – ein effektiver EU-Außengrenzschutz sei.
Rückgang der Asylzahlen und aktuelle Entwicklungen
Die bereits verschärften Maßnahmen zeigen bereits Wirkung: Laut Bundesregierung hat die Bundespolizei im vergangenen Jahr 62.959 unerlaubte Einreisen festgestellt. Dies entspricht einem Rückgang um etwa 25 Prozent im Vergleich zum Vorjahr 2024. Knapp zwei Drittel der als unerlaubt eingereist festgestellten Ausländer wurden zurückgewiesen, darunter 996 Menschen, die ein Schutzbegehren äußerten.
Dobrindt hatte die Grenzkontrollen nach seinem Amtsantritt im Mai intensiviert und angeordnet, fortan auch Asylsuchende zurückzuweisen – eine Ausweitung der bisherigen Praxis, bei der lediglich Menschen ohne Asylgesuch sowie Ausländer mit Wiedereinreisesperre zurückgewiesen worden waren. Ausnahmen gelten weiterhin für vulnerable Gruppen wie Schwangere, Kranke und Kinder.
Deutschland bemüht sich aktuell gemeinsam mit einigen anderen EU-Staaten um Vereinbarungen mit Ländern, die bereit wären, auf ihrem Staatsgebiet sogenannte Rückkehrzentren einzurichten. Diese internationalen Abkommen sollen die Rückführung abgelehnter Asylbewerber erleichtern und beschleunigen.



