EU-Experten prüfen Mindestalter für Social Media: Kommt bald die Altersgrenze für TikTok und Co.?
EU prüft Mindestalter für Social Media: Altersgrenze für TikTok?

EU-Experten prüfen Mindestalter für Social Media: Kommt bald die Altersgrenze für TikTok und Co.?

Brüssel - Sollten Kinder und Jugendliche erst ab einem bestimmten Alter Zugang zu Online-Plattformen wie TikTok, Instagram oder Snapchat erhalten? Diese Frage steht im Mittelpunkt einer aktuellen Debatte, die auf europäischer Ebene entschieden werden könnte. Eine von der EU-Kommission beauftragte Expertengruppe hat ihre Arbeit aufgenommen, um bis zum Sommer Vorschläge für einen besseren Schutz Minderjähriger im Internet zu erarbeiten.

Die Rolle der Europäischen Union in der Debatte

Die Europäische Kommission spielt eine zentrale Rolle bei der Diskussion um ein mögliches Social-Media-Verbot für Kinder. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte die Analyse der Fachleute angekündigt, die nun konkrete Empfehlungen aussprechen sollen. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob ein gesetzliches Mindestalter für die Nutzung sozialer Medien notwendig ist.

Die Ergebnisse dieser Expertengruppe könnten für die politischen Diskussionen in Deutschland von entscheidender Bedeutung sein. Denn während hierzulande über entsprechende Maßnahmen debattiert wird, liegt die letztendliche Entscheidungsgewalt bei der EU-Kommission in Brüssel.

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Warum Deutschland nicht allein entscheiden kann

Die Bundesrepublik kann digitale Altersgrenzen nicht im Alleingang durchsetzen. Wer technische Lösungen zur Alterskontrolle implementieren möchte, ist auf die Kooperation der großen Online-Plattformen angewiesen. Die alleinige Zuständigkeit für die Regulierung dieser Plattformen liegt jedoch bei der Europäischen Union.

Medienrechtsexperte Stephan Dreyer vom Leibniz-Institut für Medienforschung in Hamburg erklärt: „Wenn wir jetzt Kinder kriminalisieren oder sanktionieren zur Umsetzung ihres eigenen Schutzes, dann ist das ein Widerspruch in sich, der mir Kopfschmerzen bereitet.“ Nach den bisherigen EU-Regeln tragen primär Eltern und Kinder die Verantwortung – nicht die Plattformbetreiber.

Die rechtliche Grundlage: Der Digitale-Dienste-Akt

Die beliebten Social-Media-Plattformen unterliegen dem europäischen Gesetz über digitale Dienste, dem sogenannten Digital Services Act (DSA). Artikel 28 dieses Gesetzes verpflichtet Anbieter wie TikTok und Snapchat, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen zum Schutz Minderjähriger zu ergreifen.

Ob sich daraus eine Pflicht zur Alterskontrolle ableiten lässt, bleibt jedoch umstritten. Der DSA befreit die Plattformen explizit von der Verpflichtung, zusätzliche Daten zur Altersüberprüfung zu sammeln. Gleichzeitig argumentiert die EU-Kommission, dass Anbieter, die das Alter nicht überprüfen, alternative Wege finden müssen, um Kinder vor schädlichen Inhalten zu schützen.

Politische Unterstützung und Widerstände

Die Einführung eines Mindestalters für Social Media findet auf europäischer Ebene zunehmend Unterstützung. Bereits im Oktober 2025 sprachen sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsländer für entsprechende Maßnahmen aus. Das Europaparlament stimmte mit deutlicher Mehrheit für eine solche Forderung.

In Frankreich hat ein entsprechender Gesetzesvorschlag bereits eine parlamentarische Hürde genommen. Allerdings könnte es aus Ländern mit liberalerer Haltung Widerstand geben, da ein Mindestalter einen Eingriff in die Grundrechte von Kindern und Jugendlichen darstellt.

Die Position der Bundesregierung

In Deutschland unterstützen zwei der drei Koalitionsparteien – CDU und SPD – ein komplettes Social-Media-Verbot für Kinder unter 14 Jahren. Die CDU forderte auf ihrem Parteitag im Februar die Einführung einer gesetzlichen Altersgrenze. Führende SPD-Politiker schlugen vor, für die Altersverifikation die europäische App „EUDI-Wallet“ zu nutzen.

Der dritte Koalitionspartner, die CSU, zeigt sich bisher nicht überzeugt von diesen Plänen. Damit bleibt die Haltung der Bundesregierung in dieser Frage gespalten.

Die technische Lösung: Das digitale Portemonnaie

Die europäische digitale Brieftasche, die Anfang 2027 auch in Deutschland verfügbar sein soll, könnte eine Schlüsselrolle bei der Altersverifikation spielen. Die EU-Kommission hat ein spezielles System entwickeln lassen, das an nationale Gegebenheiten angepasst werden kann.

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Dieses System ermöglicht eine anonyme Altersprüfung, ohne dass persönliche Daten wie Name oder Geburtsdatum gespeichert werden müssen. Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass die Einbindung dieser Technologie als virtuelle Altersschranke durch den DSA gedeckt ist und eine Pflicht der Plattformbetreiber zur Alterskontrolle darstellen könnte.

Unklar bleibt jedoch, ob europäische Gerichte dieser Argumentation folgen würden. Die rechtliche Bewertung dieser technischen Lösung steht noch aus und könnte den weiteren Verlauf der Debatte maßgeblich beeinflussen.