Fall Huso B.: 23 Jahre Duldung trotz Ausweisungsbefehl - Wo bleibt die Migrationswende?
Fall Huso B.: 23 Jahre Duldung trotz Ausweisungsbefehl

Fall Huso B.: Ein Lehrstück gescheiterter Migrationspolitik

Es ist ein Fall, der die Grundfesten des deutschen Rechtsstaats erschüttert: Der Bosnier Huso B. (42) lebt seit nunmehr 23 Jahren als abgelehnter Asylbewerber in der Bundesrepublik. Obwohl sowohl das zuständige Bundesamt bereits im Jahr 2003 keinen Asylgrund mehr sah als auch die Ausländerbehörde Köln im Jahr 2007 seine Ausweisung anordnete, verbleibt der Mann mit seiner Familie in Deutschland.

Monatliche Zahlungen und kriminelle Vergangenheit

Huso B. geht keiner geregelten Arbeit nach, erhält jedoch für sich, seine Ehefrau und die acht gemeinsamen Kinder monatlich staatliche Leistungen in Höhe von 7250 Euro. Besonders brisant: Der Bosnier hat eine kriminelle Vergangenheit, was die Entscheidungen der Behörden zusätzlich in Frage stellt.

Die Kölner Ausländerbehörde, die einst seine Abschiebung verfügte, verlängert seit Jahren regelmäßig die Duldung des Mannes. Diese Praxis stoppt de facto jede Vollstreckung des Ausweisungsbescheids und schafft einen permanenten Ausnahmezustand.

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Vertrauensverlust in staatliche Institutionen

Dieses Vorgehen sendet ein verheerendes Signal an die Bevölkerung. Es untergräbt das fundamentale Vertrauen der Bürger in die Handlungsfähigkeit und den Willen des Staates, eigene Entscheidungen durchzusetzen. Wenn rechtskräftige Verwaltungsakte über mehr als zwei Jahrzehnte ignoriert oder umgangen werden können, stellt sich die Frage nach der Glaubwürdigkeit des gesamten Systems.

Die Migrationswende bleibt ein leeres Versprechen

Bundeskanzler Friedrich Merz trat mit dem ambitionierten Ziel einer echten Migrationswende an. Der Fall Huso B. offenbart jedoch schonungslos die Diskrepanz zwischen politischer Rhetorik und administrativer Realität. Er zeigt, wie weit Deutschland von einer konsequenten und rechtsstaatlich verankerten Asyl- und Ausländerpolitik tatsächlich entfernt ist.

Die regelmäßige Verlängerung der Duldung für einen längst ausreisepflichtigen und straffällig gewordenen Asylbewerber ist mehr als nur ein bürokratischer Akt. Sie ist ein Symbol für systematisches Versagen und lässt die von der Politik versprochene Wende als bloße Ankündigung erscheinen. Solange solche Fälle möglich sind, bleibt die Migrationswende ein unerfülltes Versprechen.

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