Kaum Härtefall-Visa nach Familiennachzugs-Stopp: Nur zwei Bewilligungen seit Sommer
Familiennachzugs-Stopp: Nur zwei Härtefall-Visa bewilligt

Familiennachzugs-Stopp zeigt drastische Auswirkungen: Nur zwei Härtefall-Visa bewilligt

Seit der Aussetzung des Familiennachzugs zu Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus in Deutschland hat die Bundesregierung bislang kaum Härtefälle anerkannt. Aus einer Regierungsantwort auf Anfrage der Linkenabgeordneten Clara Bünger geht hervor, dass das Auswärtige Amt bei 392 Familien mit insgesamt 1.325 Personen die Vorprüfung abgeschlossen hat – doch nur in zwei Fällen wurden Visa erteilt. Diese Zahlen wurden zuerst von der Neuen Osnabrücker Zeitung veröffentlicht und zeigen eine bemerkenswert niedrige Anerkennungsquote.

Humanität im Promille-Bereich

Die Linkenabgeordnete Clara Bünger kommentierte die Situation mit deutlichen Worten: »Die bisherige Bilanz der sogenannten Härtefallregelung ist absolut schockierend, schlimmer als befürchtet: Humanität im Promille-Bereich«. Sie kritisierte weiter, dass sich die Befürchtung, die Regelung sei ein »reines Feigenblatt«, mehr als bestätigt habe. Seit Dezember 2025 wurde laut den vorliegenden Daten kein weiteres Härtefall-Visum mehr erteilt.

Am 4. März 2026 lagen bei der Internationalen Organisation für Migration insgesamt 4.029 Härtefallanzeigen vor. In der überwiegenden Mehrheit der bereits abgeschlossenen Vorprüfungen wurden jedoch keine Hinweise auf einen Härtefall festgestellt. Diese Entwicklung wirft Fragen nach der praktischen Umsetzung der Ausnahmeregelung auf.

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Zweijähriger Nachzugs-Stopp für subsidiär Schutzberechtigte

Ende Juli 2025 wurde der Familiennachzug zu Menschen mit subsidiärem Schutzstatus in Deutschland für zunächst zwei Jahre ausgesetzt. Diese Kategorie betrifft insbesondere viele Menschen aus Syrien, die zwar keine individuelle Verfolgung nachweisen können, aber allgemeine Gefahren für Leib und Leben in ihrem Herkunftsland fürchten müssen. Von der Aussetzung sind ausschließlich subsidiär Schutzberechtigte betroffen, nicht jedoch Asylberechtigte oder Personen, die unter die Genfer Flüchtlingskonvention fallen.

Die Härtefallregelung sieht vor, dass in besonderen Ausnahmefällen dennoch Ehepartner, minderjährige Kinder und im Fall unbegleiteter Minderjähriger die Eltern nachgeholt werden dürfen. Die Bundesregierung versprach sich von der Maßnahme eine Entlastung bei Aufnahme und Integration von Geflüchteten.

Kontext und Vergleichszahlen

Vor Kurzem wurde bekannt, dass von Anfang August bis Ende Dezember 2025 insgesamt 150 Visa zur Familienzusammenführung für Angehörige von Menschen mit subsidiärem Schutz ausgestellt wurden. Diese Zahl bezieht sich jedoch nicht explizit auf die Härtefallregelung, sondern umfasst auch Visa, für deren Abholung bereits vor der Gesetzesänderung ein Termin erteilt worden war.

Zum Vergleich: In den ersten sieben Monaten des Jahres 2025, bevor die Aussetzung des Familiennachzugs in Kraft trat, wurden noch etwa 7.300 Visa erteilt. Der drastische Rückgang auf nur zwei Härtefall-Visa seit Sommer 2025 unterstreicht die strengen Kriterien und die restriktive Handhabung der Ausnahmeregelung durch die Behörden.

Die Entwicklung wirft grundsätzliche Fragen zur humanitären Praxis im deutschen Migrationsrecht auf und zeigt, wie sich politische Entscheidungen auf konkrete Lebenssituationen von Geflüchteten auswirken. Die Diskussion um angemessene Härtefallkriterien und deren Umsetzung wird voraussichtlich weiter anhalten, insbesondere angesichts der zahlreichen noch ausstehenden Anträge und der zweijährigen Gültigkeit der aktuellen Regelung.

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