Grenzkontrollen bis mindestens September verlängert: Grüne sehen Europarecht verletzt
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat die Kontrollen an den deutschen Binnengrenzen bis mindestens September verlängert. Diese Entscheidung stößt bei den sächsischen Grünen auf scharfe Kritik, die darin eine systematische Verletzung von Europarecht sehen. Die Europaabgeordnete Anna Cavazzini aus Chemnitz warf der Bundesregierung vor, die Freizügigkeit im Schengen-Raum für Sicherheitsrhetorik zu opfern und gleichzeitig die Bundespolizei zu überlasten.
Kritik aus Sachsen: Belastung für Pendler und Unternehmen
Anna Cavazzini kritisierte die verlängerten Grenzkontrollen als erhebliche Belastung für Pendler und Unternehmen in den Grenzregionen. Besonders im Raum Görlitz und Zgorzelec seien die Behinderungen im Alltag deutlich spürbar. Die Europaabgeordnete unterstützt daher eine Klage eines Mannes aus der Region vor dem Verwaltungsgericht Dresden, der die mehrfach verlängerten Kontrollen für unzulässig und rechtswidrig hält. Cavazzini bezeichnete diese Klage als wichtigen Schritt zur Verteidigung der Bürgerrechte und forderte die EU-Kommission auf, endlich klar Stellung gegen die systematischen Verletzungen von Europarecht zu beziehen.
Begründung des Innenministeriums: Migrations- und Sicherheitspolitik
Das Bundesinnenministerium begründete die Verlängerung der Grenzkontrollen mit migrations- und sicherheitspolitischen Erwägungen. Ein Sprecher teilte mit, dass die vorübergehend wiedereingeführten und später verlängerten Binnengrenzkontrollen an Deutschlands Landgrenzen über den 15. März hinaus für zunächst weitere sechs Monate fortgesetzt werden. Bundesinnenminister Dobrindt betonte, dass die Grenzkontrollen ein zentrales Element der Neuordnung der Migrationspolitik in Deutschland darstellen. Die Entscheidung wurde der EU-Kommission offiziell mitgeteilt, nachdem zuerst die „Bild“-Zeitung über die geplante Verlängerung berichtet hatte.
Ausweitung der Binnengrenzkontrollen seit 2015
Eigentlich sind Grenzkontrollen im Schengen-Raum nicht vorgesehen, doch Deutschland hat sie schrittweise ausgeweitet. Seit 2015 gibt es stationäre Kontrollen an der Grenze zu Österreich. Im Oktober 2023 ordnete die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) solche Kontrollen auch für die Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz an. Seit September 2024 kontrolliert die Bundespolizei zusätzlich an den Grenzen zu Dänemark, Frankreich, Belgien, Luxemburg und den Niederlanden.
Bundesinnenminister Dobrindt hat diese temporären Kontrollen, die bei der Europäischen Kommission angemeldet werden müssen, nicht nur verlängert, sondern auch intensiviert. Zudem verfügte er nach seinem Amtsantritt im Mai, dass auch Menschen, die in Deutschland Asyl beantragen wollen, an den Binnengrenzen zurückgewiesen werden sollen. Ausnahmen gelten jedoch für Schwangere, alleinreisende Minderjährige und Kranke.



