Nur etwa jeder vierte iranische Asylbewerber erhält aktuell Bleibeerlaubnis in Deutschland
Iranische Asylbewerber: Nur 27,6% erhalten Bleibeerlaubnis

Niedrige Schutzquote für iranische Asylbewerber in Deutschland

Von den Asylbewerbern aus dem Iran hat in den letzten Monaten nur etwa jeder vierte die Erlaubnis erhalten, in Deutschland zu bleiben. Das geht aus aktuellen Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hervor, die dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vorliegen. Ein Sprecher der Nürnberger Behörde bestätigte dem RND am Donnerstag die niedrige Schutzquote.

Konkrete Zahlen für Januar und Februar 2026

Im Januar und Februar dieses Jahres hat das Bundesamt über 891 Asylverfahren iranischer Staatsangehöriger entschieden. Die Gesamtschutzquote betrug dabei lediglich 27,6 Prozent. Diese Quote setzt sich zusammen aus Asylanerkennungen, der Gewährung von Flüchtlingsschutz und der Feststellung von Abschiebeverboten im Verhältnis zur Gesamtzahl der getroffenen Entscheidungen.

Vergleich zum Vorjahr 2025

Im gesamten Jahr 2025 lag die Gesamtschutzquote für iranische Asylbewerber sogar noch niedriger bei 22,8 Prozent. In diesem Zeitraum traf das Bamf insgesamt 11.626 Entscheidungen in Asylverfahren von iranischen Staatsangehörigen. Die aktuellen Zahlen für die ersten beiden Monate 2026 zeigen somit eine leichte Steigerung gegenüber dem Vorjahreswert, bleiben aber auf einem insgesamt niedrigen Niveau.

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Ungewisse Auswirkungen der politischen Entwicklungen

Der Bamf-Sprecher betonte laut RND-Bericht, dass aktuell noch nicht konkret feststellbar sei, inwiefern sich die politischen Entwicklungen im Iran und in der gesamten Region auf die Entscheidungspraxis des Bundesamtes auswirken werden. Zurzeit lasse sich nicht vorhersehen, wie und in welche Richtung sich die Lage insgesamt entwickeln wird, so der Sprecher wörtlich.

Ebenso ungewiss sei, ob sich aus den aktuellen Entwicklungen neue Fluchtbewegungen innerhalb der Region oder aus der Region heraus ergeben werden. Das Bundesamt beobachtet die Situation aufmerksam, kann aber noch keine Prognosen zu möglichen Auswirkungen auf die Asylverfahren stellen. Die Entscheidungen werden weiterhin nach der aktuellen Rechtslage und den individuellen Umständen jedes Einzelfalls getroffen.

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