Familiennachzug gestoppt: Kaum Härtefall-Visa bewilligt
Seit der Aussetzung des Familiennachzugs für bestimmte Geflüchtete hat die Bundesregierung bislang nur in äußerst seltenen Fällen Härtefälle anerkannt. Das Auswärtige Amt schloss die Vorprüfung für 392 Familien mit insgesamt 1.325 Personen ab, die sich auf die Härtefallregelung beriefen – doch lediglich zwei Visa wurden tatsächlich erteilt. Diese Zahlen gehen aus einer Regierungsantwort auf eine Anfrage der Linkenabgeordneten Clara Bünger hervor, über die zunächst die Neue Osnabrücker Zeitung berichtete.
Humanität im Promille-Bereich
Die Abgeordnete Bünger äußerte sich schockiert über die bisherige Bilanz: „Die sogenannte Härtefallregelung zeigt Humanität im Promille-Bereich“, kritisierte sie gegenüber der Zeitung. Die Befürchtung, dass es sich bei der Regelung um ein „reines Feigenblatt“ handele, habe sich mehr als bestätigt. Bis zum 4. März lagen bei der Internationalen Organisation für Migration insgesamt 4.029 Härtefallanzeigen vor, doch seit Dezember wurde kein weiteres Visum mehr erteilt.
Familiennachzug für zwei Jahre ausgesetzt
Ende Juli vergangenen Jahres stoppte die Bundesregierung den Familiennachzug zu Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus für zunächst zwei Jahre. Betroffen sind sogenannte subsidiär Schutzberechtigte – eine Kategorie, in die viele syrische Geflüchtete fallen. Nur in nachgewiesenen Härtefällen dürfen sie noch Ehepartner, minderjährige Kinder oder im Fall unbegleiteter Minderjähriger die Eltern nachholen.
Zwischen August und Dezember wurden insgesamt 150 Visa zur Familienzusammenführung für Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten ausgestellt. Diese Zahl bezieht sich jedoch nicht explizit auf die Härtefallregelung, sondern schließt auch Fälle ein, bei denen vor der Gesetzesänderung bereits Termine zur Visaabholung vergeben worden waren. In den ersten sieben Monaten des Jahres 2025, bevor die Aussetzung in Kraft trat, waren noch etwa 7.300 Visa erteilt worden.
Begrenzte Auswirkungen auf bestimmte Schutzstatus
Die Aussetzung des Familiennachzugs betrifft ausschließlich Personen mit subsidiärem Schutz. Asylberechtigte oder Menschen, die unter die Genfer Flüchtlingskonvention fallen, sind von dieser Regelung nicht betroffen. Die Bundesregierung verspricht sich von der Maßnahme eine Entlastung bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten.
Subsidiären Schutz erhalten Menschen, die zwar keine individuelle Bedrohung in ihrem Herkunftsland nachweisen können, dort aber allgemeine Gefahren für Leib und Leben fürchten müssen. Die aktuelle Praxis der Härtefallregelung wirft jedoch Fragen nach der humanitären Ausgestaltung dieser Politik auf.



