Münchner Hilfsorganisationen kritisieren Dobrindts Streichung der Asylberatung scharf
Münchner Vereine sauer nach Dobrindts Streichung der Asylberatung

Münchner Vereine sauer nach Streichung von Dobrindt: "Unverzichtbares Schutzinstrument"

Das Bundesinnenministerium unter Alexander Dobrindt (CSU) plant, ab dem Jahr 2027 keine finanziellen Mittel mehr für die unabhängige Asylverfahrensberatung (AVB) bereitzustellen. Diese Ankündigung stößt bei Münchner Hilfsorganisationen auf massive Kritik. Sowohl die Caritas als auch der Münchner Flüchtlingsrat verurteilen diesen Schritt scharf und warnen vor gravierenden Konsequenzen für besonders schutzbedürftige Geflüchtete.

Caritasdirektor warnt vor massiven Schutzlücken

Für Hermann Sollfrank, Caritasdirektor und Vorstandsvorsitzender des Caritasverbands der Erzdiözese München und Freising, ist die geplante Streichung ein schwerwiegender Fehler. "Das würde Schutzlücken aufreißen, die Menschen gefährden und die Fairness unserer Verfahren massiv beschädigen", erklärt Sollfrank mit deutlichen Worten. Die unabhängige Asylverfahrensberatung bezeichnet er als "ein unverzichtbares Schutzinstrument – insbesondere für hoch vulnerable Personen".

Der Caritasverband beschäftigt aktuell acht Mitarbeiter in der Asylverfahrensberatung, von denen einer in der offenen Beratung in München tätig ist und die anderen in sogenannten "Ankerzentren" arbeiten. Nach eigenen Angaben haben diese Fachkräfte bereits rund 1500 Geflüchtete beraten und unterstützt.

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Flüchtlingsrat beklagt Überlastung und kommunale Kürzungen

Auch der Münchner Flüchtlingsrat, der ebenfalls Geflüchtete im Asylverfahren berät und dabei teilweise Bundesmittel erhält, äußert sich besorgt. Lea Hehnen vom Flüchtlingsrat betont, dass die Beratung "Schutzsuchenden überhaupt erst einen niedrigschwelligen Zugang zu ihren Rechten ermöglicht". Zudem verbessere sie die Qualität der Verfahren und helfe, besondere Schutzbedarfe frühzeitig zu erkennen.

Die Organisation sieht sich bereits jetzt mit einer hohen Anzahl an Anfragen konfrontiert, die die geplanten jährlichen Beratungszahlen deutlich überschreiten. Durch zusätzliche Kürzungen auf kommunaler Ebene verschärft sich die Situation weiter. "So haben wir immer mehr vulnerable Personen in unserer Beratung, die keine ausreichende Unterstützung erhalten", so Hehnen. Betroffen sind unter anderem Menschen mit psychischen oder physischen Erkrankungen, Opfer von Menschenhandel oder Personen mit Behinderung.

Kritik an geplanter behördlicher Rechtsauskunft

Die unabhängige Asylverfahrensberatung wurde im Jahr 2023 von der damaligen Ampelkoalition eingeführt und wird von der Caritas als "essenziell für ein faires Verfahren" bewertet. Der Vorschlag des Innenministeriums, die Beratung durch eine behördliche Rechtsauskunft des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu ersetzen, stößt auf deutliche Ablehnung. Die Caritas argumentiert, dass eine Behörde, die gleichzeitig über Asylanträge entscheidet, keine neutrale Beratung anbieten könne.

Ein endgültiger Entscheid scheint noch nicht gefallen zu sein. Beide Organisationen fordern daher nachdrücklich, dass die Asylverfahrensberatung auch über das Jahr 2027 hinaus und langfristig finanziert wird. Diese Forderung gewinnt vor dem Hintergrund an Dringlichkeit, dass bereits vor einem Monat die Münchner Volkshochschule das Bundesinnenministerium für die Streichung von Geldern für freiwillige Integrationskurse kritisiert hatte – ein Muster, das sich nun wiederholt.

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