Sachsen: Asylbewerber erhalten Geld nur noch per Bezahlkarte
Sachsen: Asylbewerber nur noch per Bezahlkarte

Die Einführung der bundesweiten Bezahlkarte für Geflüchtete ist in Sachsen nun vollständig abgeschlossen. Wie die Landesdirektion (LDS) mitteilte, erhalten neu in Sachsen aufgenommene Geflüchtete ihre Leistungen seit dem 1. April ausschließlich über diese Karte. Auch die Landkreise und Städte statten die bereits länger hier lebenden Asylbewerber mit der bundeseinheitlichen Karte aus und ersetzen damit die übergangsweise eingesetzten eigenen Lösungen.

Funktionsweise der Bezahlkarte

Mit der Bezahlkarte können Asylbewerber unter anderem Einkäufe bargeldlos bezahlen. Auch Kosten für Handy-Verträge oder ÖPNV-Tickets können darüber beglichen werden. Allerdings sind Bargeldabhebungen in der Regel nur in Höhe von 50 Euro pro Monat zulässig. Dies soll sicherstellen, dass die Leistungen zweckgebunden verwendet werden.

Vorteile aus Sicht der Behörden

LDS-Präsident Béla Bélafi betonte, dass die Bezahlkarte zweckwidrige Überweisungen ins Ausland, etwa zur Bezahlung von Schleppern, erschwere. „Zudem senkt die Bezahlkarte den Verwaltungsaufwand erheblich. Sie ist ein Beitrag zur Entbürokratisierung und Deregulierung“, so Bélafi. Die Karte soll somit sowohl Betrug vorbeugen als auch die Verwaltung entlasten.

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Die Umstellung auf die bundeseinheitliche Karte erfolgte schrittweise. Zunächst hatten einige Landkreise und Städte eigene Kartenlösungen eingesetzt, die nun durch das einheitliche System ersetzt werden. Damit ist Sachsen eines der ersten Bundesländer, das die Bezahlkarte flächendeckend einführt.

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