Spanien legalisiert Status von 500.000 Migranten: Ein Modell für Deutschland?
Während Deutschland, die USA und viele andere westliche Staaten im Umgang mit irregulärer Migration aktuell einen restriktiven Kurs verfolgen, geht die linksgerichtete Regierung von Spaniens Ministerpräsident Pedro Sánchez einen anderen Weg. Sie hat angekündigt, den Status von rund 500.000 Zuwanderern zu legalisieren. Dies wirft die Frage auf: Wäre so etwas auch in Deutschland möglich?
Details zum spanischen Vorhaben
Ein Regierungsbeschluss in Spanien sieht vor, dass alle Einwanderer, die nachweisen können, dass sie sich am 31. Dezember 2025 seit mindestens fünf Monaten im Land aufgehalten haben und keine Straftaten begangen haben, auf Antrag eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis erhalten. Nach einem Jahr kann diese in eine reguläre Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden. Migrationspolitisch gilt dieser Vorschlag als liberal, während er aus verwaltungstechnischer Sicht als pragmatischer Ansatz betrachtet wird.
Reaktion der Bundesregierung
Die Bundesregierung sieht das spanische Modell nicht als Vorbild. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums betont, dass im deutschen Recht eine klare Trennung von Arbeitsmigration und Asylzuwanderung vorgesehen ist, um illegale Einreisen und aussichtslose Asylanträge mit dem Ziel der Arbeitsaufnahme zu verhindern. Sie weist darauf hin, dass eine solche Legalisierung in Deutschland nur mit einer Änderung des geltenden Aufenthaltsrechts möglich wäre, was EU-Recht nicht widerspricht, aber politisch umstritten ist.
Kritik an Legalisierungskampagnen
Kritiker argumentieren, dass solche Legalisierungskampagnen, wie sie in der Vergangenheit auch in Italien und anderen europäischen Staaten durchgeführt wurden, Anreize für irreguläre Migration bieten könnten. Sie befürchten, dass Zuwanderer darauf setzen, eine gewisse Zeit ohne Aufenthaltserlaubnis im Land zu bleiben, um bei einer möglichen nächsten Regulierungswelle eine Erlaubnis für einen längerfristigen Aufenthalt zu erhalten.
Deutsches Chancen-Aufenthaltsrecht
Winfried Kluth, Vorsitzender des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR), verweist auf das deutsche Chancen-Aufenthaltsrecht, das von der Ampel-Koalition für drei Jahre eingeführt wurde. Diese Regelung ermöglichte Geduldeten, die am 31. Oktober 2022 mindestens seit fünf Jahren ununterbrochen in Deutschland lebten, einen Antrag auf Aufenthalt zu stellen. Laut Recherchen des Mediendienstes Integration hatten zum 30. April des vergangenen Jahres 31.372 Menschen diesen Status, wovon 16.646 eine weitere Aufenthaltserlaubnis erhielten.
Pläne der Bundesregierung
Im Koalitionsvertrag ist eine Nachfolgeregelung für das Chancen-Aufenthaltsrecht vorgesehen. Für gut integrierte Geduldete ohne Vorstrafen, mit geklärter Identität, ausreichenden Deutschkenntnissen und einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis seit mindestens einem Jahr, die sich Ende 2024 seit mindestens vier Jahren in Deutschland aufgehalten haben, soll ein befristeter Aufenthaltstitel geschaffen werden. Diese Regelung soll laut Vertrag von CDU, CSU und SPD bis zum 31. Dezember 2027 gelten.
Kluth betont, dass das deutsche Modell differenzierter und flexibler sei und daher keinen Bedarf für eine Kampagne wie in Spanien sehe. Er weist jedoch darauf hin, dass aktuell über eine Nachfolgeregelung nachgedacht wird, um die Integration weiter zu fördern.



