Spaniens ungewöhnlicher Migrationskurs: Legalisierung durch Arbeit
Während Deutschland, die USA und viele andere westliche Staaten im Umgang mit irregulärer Migration einen restriktiven Kurs verfolgen, geht Spaniens linksgerichtete Regierung unter Ministerpräsident Pedro Sánchez einen völlig anderen Weg. Die spanische Regierung hat angekündigt, den Status von rund 500.000 Zuwanderern zu legalisieren – eine Maßnahme, die in Europa für kontroverse Diskussionen sorgt. Die zentrale Frage lautet: Könnte dieses spanische Modell auch für Deutschland ein Vorbild sein?
Die Details des spanischen Vorhabens
Ein aktueller Regierungsbeschluss in Madrid sieht vor, dass alle Einwanderer, die nachweisen können, dass sie sich am 31. Dezember 2025 seit mindestens fünf Monaten in Spanien aufgehalten haben und keine Straftaten begangen haben, auf Antrag eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis erhalten können. Nach einem Jahr kann diese vorläufige Genehmigung in eine reguläre Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden. Migrationsexperten bewerten diesen Ansatz als liberal in der politischen Ausrichtung, aber gleichzeitig als pragmatisch in der administrativen Umsetzung.
Interessant ist dabei die Herkunft der betroffenen Migranten: Ein erheblicher Teil derjenigen, die sich nun um einen legalen Aufenthaltstitel bemühen, ist nicht mit dem Schlepperboot oder auf anderen irregulären Wegen ins Land gekommen. Stattdessen sind viele mit einem Touristenvisum aus Lateinamerika eingereist und nach Ablauf des Visums einfach im Land geblieben.
Deutschlands ablehnende Haltung
Die Bundesregierung sieht in dem spanischen Modell kein Vorbild für Deutschland. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums betont, dass im deutschen Recht eine klare Trennung zwischen Arbeitsmigration und Asylzuwanderung vorgesehen sei. Dies diene dazu, illegale Einreisen und aussichtslose Asylanträge mit dem Ziel der Arbeitsaufnahme in Deutschland zu verhindern und Fehlanreize zu vermeiden.
Rechtlich wäre eine ähnliche Regelung in Deutschland zwar möglich, da sie dem EU-Recht nicht widerspräche. Allerdings würde dies nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums eine Änderung des geltenden Aufenthaltsrechts erfordern – ein Schritt, den die aktuelle Regierungskoalition nicht plant.
Kritik und Bedenken
Kritiker des spanischen Modells wenden ein, dass solche Legalisierungskampagnen, wie es sie vor etlichen Jahren auch in Italien und einigen anderen europäischen Staaten gab, Anreize für irreguläre Migration schaffen könnten. Ihre Argumentation: Zuwanderer könnten darauf setzen, eine gewisse Zeit ohne Aufenthaltserlaubnis im Land zu bleiben, um dann bei einer etwaigen nächsten Regulierungswelle eine Erlaubnis für einen längerfristigen Aufenthalt zu erhalten.
Winfried Kluth, Vorsitzender des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR), erklärt, dass vor allem Menschen mit geringer Qualifikation solche Kampagnen nutzten, um einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel zu erhalten. Er gibt jedoch zu bedenken: „Allerdings ist auch zu beobachten, dass nicht wenige dieser Personen dann wieder in den illegalen Aufenthalt abtauchen, weil sie als legale Arbeitskräfte, die Steuern und Sozialabgaben zahlen müssen, nicht mehr attraktiv genug für die Arbeitgeber sind.“
Deutschlands eigenes System: Das Chancen-Aufenthaltsrecht
In Deutschland gibt es mit dem sogenannten Chancen-Aufenthaltsrecht bereits ein eigenes Instrument für bestimmte Gruppen irregulärer Migranten. Diese von der Ampel-Koalition für drei Jahre eingeführte Regelung ermöglichte Geduldeten, die am 31. Oktober 2022 mindestens seit fünf Jahren ununterbrochen in Deutschland lebten, einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Nach Recherchen des Mediendienstes Integration besaßen zum 30. April des vergangenen Jahres 31.372 Menschen den sogenannten Chancen-Aufenthalt. Zu diesem Stichtag verfügten 16.646 Menschen, die von der Sonderregelung Gebrauch gemacht hatten, über eine weitere Aufenthaltserlaubnis. Die restlichen Antragsteller rutschten entweder in den Status der Duldung zurück, sind ausgereist oder haben auf anderem Wege einen Aufenthaltstitel erhalten – etwa durch Heirat.
Kluth bewertet das deutsche Modell als „differenzierter und flexibler“ und sieht deshalb im deutschen Rechtssystem keinen Bedarf für eine Kampagne wie in Spanien. „Aktuell wird aber auf der Basis des Koalitionsvertrags über eine Nachfolgeregelung für das Chancen-Aufenthaltsrecht nachgedacht“, fügt er hinzu.
Zukünftige Bleiberechtsregelungen in Deutschland
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist bereits eine mögliche Nachfolgeregelung relativ genau ausbuchstabiert. Demnach soll es für gut integrierte Geduldete ohne Vorstrafen mit geklärter Identität, die über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und seit einem Jahr durch ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ihren Lebensunterhalt überwiegend sichern, einen befristeten Aufenthaltstitel geben. Voraussetzung ist, dass sie sich Ende 2024 seit mindestens vier Jahren in Deutschland aufgehalten haben.
Laut dem Koalitionsvertrag soll die geplante Regelung allerdings schon zum 31. Dezember 2027 wieder außer Kraft treten – ein deutlicher Unterschied zum spanischen Modell, das auf eine dauerhafte Legalisierung abzielt.
Die unterschiedlichen Ansätze zeigen: Während Spanien auf eine breite Legalisierungskampagne setzt, verfolgt Deutschland einen selektiveren, an Integrationsleistungen geknüpften Ansatz. Welcher Weg langfristig erfolgreicher sein wird, bleibt abzuwarten.



