Thüringen setzt Landesprogramm für Sprachkurse trotz Bundes-Kürzungen fort
Während der Bund die Zulassung zu Integrationskursen beschränken will, hält Thüringen konsequent an seinem eigenen Landesprogramm für Sprachkurse fest. Das Programm mit dem Namen „Start Deutsch“ wird weitergeführt und soll gezielt die Förderlücken schließen, die durch bundesseitige Einschränkungen bei der Sprachförderung entstehen. Dies teilte das Thüringer Migrationsministerium in einer aktuellen Stellungnahme mit.
Landesprogramm als zentraler Baustein der Integrationspolitik
Für das laufende Jahr sind im Haushalt des Landes Thüringen 700.000 Euro für das Programm vorgesehen. Mit diesem Budget sollen landesweit etwa 27 Kurse mit insgesamt 360 Teilnehmern finanziert werden. Das Programm richtet sich speziell an Menschen, die keinen Zugang zu einem vom Bund geförderten Integrationskurs erhalten. Damit bleibt „Start Deutsch“ ein unverzichtbarer Bestandteil der Thüringer Integrationspolitik.
Bundes-Integrationskurse nur bei positiver Bleibeperspektive
Die vom Bund finanzierten Integrationskurse sollen laut Bundesinnenministerium künftig nur noch für Menschen mit einer gesicherten Bleibeperspektive angeboten werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind nach einem Schreiben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) folgende Gruppen:
- Asylbewerber
- Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine
- EU-Bürger
- Menschen mit einer Duldung
In den Integrationskursen lernen Migranten nicht nur die deutsche Sprache, sondern erhalten auch Einblicke in die deutsche Geschichte und Kultur.
Thüringens Migrationsministerin mahnt zur Verantwortung
Thüringens Migrationsministerin Beate Meißner (CDU) zeigt sich grundsätzlich einverstanden mit den Plänen des Bundes. Staatliche Mittel müssten verantwortungsbewusst und nachhaltig eingesetzt werden, betonte sie gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. „Es ist deswegen richtig, in diejenigen Menschen zu investieren, die eine verlässliche Bleibeperspektive haben“, erklärte die Ministerin. Gleichzeitig forderte sie eine konsequente Durchsetzung des geltenden Rechts bei Menschen ohne Aufenthaltsrecht.
Meißner unterstrich, dass Menschen, die dauerhaft in Thüringen leben, weiterhin frühzeitig und gezielt gefördert werden müssen. „Wenn der Bund an dieser Stelle kürzt, darf er die praktischen Folgen vor Ort nicht aus dem Blick verlieren“, warnte sie. Es dürften keine Lücken und Unsicherheiten entstehen, die die Integration gefährden könnten. Das Thüringer Landesprogramm „Start Deutsch“ stellt somit eine wichtige Ergänzung zu den bundesweiten Maßnahmen dar und sichert die Sprachförderung für alle Bedürftigen im Freistaat.



