Peinlich: Deutsche Drohnenabwehr bleibt in veralteten Strukturen gefangen
Bei der Abwehr von Drohnen hat die Bundesregierung offenbar immer noch nicht die Zeichen der Zeit erkannt. Die jüngste Novelle des Luftsicherheitsgesetzes, die sich mit diesem äußerst relevanten Thema befasst, zeigt erneut den deutschen Politikbetrieb von seiner gewohnten Seite: Alles wird möglichst kompliziert gemacht.
Wirre Zuständigkeiten behindern effektiven Schutz
In Deutschland trifft das moderne Problem der Drohnenabwehr auf altüberkommene, wirre Zuständigkeiten. Die entscheidenden Fragen bleiben unklar: Wer darf eigentlich was unternehmen? Ist primär die Polizei zuständig oder darf die Bundeswehr zu Hilfe gerufen werden? Was fällt unter Länderkompetenz und was ist Bundessache? Vermutlich wäre ein eigenes Hochschulstudium notwendig, um diesen institutionellen Schlamassel vollständig zu durchdringen.
Immerhin hat die schwarz-rote Koalition in Berlin erkannt, dass die bisherige Lage unbefriedigend ist. Nachgeholfen bei dieser Erkenntnis hat sicherlich das wiederholte Stilllegen des Flugbetriebs auf mehreren deutschen Airports, nachdem rätselhafte Drohnen ihre Runden gedreht hatten.
Peinliche Kontrollverluste im deutschen Luftraum
Besonders peinlich an diesen Vorfällen: Die unbekannten Flugkörper entwischten in der Regel so flugs, wie sie gekommen waren. Praktisch betrachtet konnte Deutschland seinen eigenen Luftraum nicht mehr zuverlässig kontrollieren und schützen. Diese alarmierenden Sicherheitslücken machten deutlich, dass dringender Handlungsbedarf bestand.
Die Überarbeitung des Luftsicherheitsgesetzes sollte eigentlich alles besser machen. Doch bei näherer Betrachtung wurde mehr oder weniger nur neuer Wein in alten Schläuchen präsentiert – und dieser bewährt verquirlt. So bleibt die Bundeswehr grundsätzlich weiterhin auf die Drohnenabwehr über ihren eigenen Liegenschaften beschränkt.
Bürokratische Hürden statt effizienter Lösungen
Kreisen verdächtige Drohnen woanders, darf die Polizei das Militär zwar um Hilfe bitten – allerdings nicht auf dem kurzen Dienstweg, sondern über zahlreiche Behörden und Ministerien hinweg. Diese umständlichen Verfahren erinnern stark an die bisherige, als unzureichend erkannte Praxis.
Wirklich neu für die praktische Anwendung ist lediglich, dass die Bundeswehr Drohnen nun explizit abschießen darf. Die Einschränkungen dabei sind allerdings erwartbar und umfangreich: Nur im äußersten Notfall und nach gründlicher Lagebegutachtung durch verschiedene Instanzen. Unter diesen Voraussetzungen wird diese Option vermutlich niemals zur Anwendung kommen.
Es scheint fast so, als sei die Bundesregierung in einem behäbigeren Zeitalter stecken geblieben, während die technologische Entwicklung und die sicherheitspolitischen Herausforderungen mit hohem Tempo voranschreiten. Die deutsche Drohnenabwehr bleibt damit ein Symbol für überholte Strukturen und bürokratische Erstarrung in einer sich schnell wandelnden Welt.



