Haftbefehle aufgehoben: Sabotageverdacht an Marineschiff bleibt ungeklärt
Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg hat die Haftbefehle gegen zwei Männer aufgehoben, die im Zusammenhang mit mutmaßlichen Sabotagehandlungen an Korvetten für die Deutsche Marine festgenommen worden waren. Ein 37-jähriger Rumäne und ein 54-jähriger Grieche kamen daraufhin wieder auf freien Fuß.
Festnahmen im Februar und die Ermittlungen
Die beiden Beschuldigten waren Anfang Februar in Hamburg und Griechenland festgenommen worden. Sie sollen während ihrer Tätigkeit im Hamburger Hafen im vergangenen Jahr an mehreren Korvetten Sabotagehandlungen vorgenommen haben. Ausschlaggebend für die ursprünglichen Haftbefehle war eine versuchte Sabotage an der Korvette „Köln“.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist weiterhin mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass einer der beiden Männer im Juni vergangenen Jahres Bauteile des Schiffs „stromlos“ geschaltet hat. Diese Handlung hätte bei ungestörtem Fortgang zu einem Brand im Innenraum führen können, was die Schlagkraft der Truppe erheblich beeinträchtigt hätte.
Mangelnder dringender Tatverdacht führt zur Freilassung
Allerdings konnte nicht eindeutig geklärt werden, welcher der beiden Beschuldigten die mutmaßliche Sabotagehandlung begangen hat. Beide Männer bestreiten die Tat vehement. Auch nach einer erneuten Rekonstruktion der Tatabläufe ließ sich laut Staatsanwaltschaft nicht mehr sicher feststellen, wer der Täter war.
„Nach aktueller Sachlage wäre auch der Verdacht der Mittäterschaft nicht mehr überwiegend wahrscheinlich“, teilte die Behörde mit. Damit sei der für den Erlass eines Haftbefehls notwendige dringende Tatverdacht entfallen. Trotz der Freilassung dauern die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft weiter an.
Hintergrund und Auswirkungen
Die Korvetten, um die es in diesem Fall geht, sind für die Deutsche Marine bestimmt und spielen eine wichtige Rolle in der maritimen Verteidigung. Der Vorfall wirft Fragen zur Sicherheit von Militärschiffen während der Bau- oder Wartungsphase auf. Die Ermittlungen konzentrieren sich nun darauf, ob weitere Personen involviert waren oder ob es sich um einen Einzelfall handelt.
Die Freilassung der beiden Männer unterstreicht die hohen rechtlichen Hürden für Haftbefehle in Deutschland. Ohne einen dringenden Tatverdacht oder klare Beweise für eine Mittäterschaft mussten die Haftbefehle aufgehoben werden. Dies zeigt, wie komplex und herausfordernd die Aufklärung von Sabotageverdächtigen in solchen Fällen sein kann.



