Wehrbeauftragter fordert dringend neuen Haar- und Barterlass für Bundeswehr
Der Wehrbeauftragte des Bundestages, Henning Otte von der CDU, übt scharfe Kritik an der Bundesregierung und dem Verteidigungsministerium. Er verlangt eine zeitnahe Überarbeitung der veralteten Vorschriften zum äußeren Erscheinungsbild von Bundeswehrsoldaten, insbesondere in Bezug auf Haare und Bärte.
Jahrelange Verzögerung trotz Gerichtsurteil
Seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2019 hat das Verteidigungsministerium es versäumt, einen neuen Erlass vorzulegen. In dem Fall hatte ein Stabsfeldwebel geklagt, weil er als Mann keine langen Haare tragen durfte, während dies Frauen erlaubt war. Die Richter wiesen die Beschwerde zwar zurück, betonten aber, dass die Regelung innerhalb eines "überschaubaren Zeitraums" überarbeitet werden müsse.
Otte betont: "Der Haar- und Barterlass ist für den täglichen Dienst der Truppe von Bedeutung und sollte längst vorliegen." Er fügt hinzu, dass Soldatinnen und Soldaten seit über sieben Jahren auf eine neue Rechtsgrundlage warten, was zunehmend Unmut hervorrufe.
Forderung nach zeitgemäßen und funktionalen Regeln
Der Wehrbeauftragte fordert eine Neuregelung, die sowohl die militärische Funktionalität als auch individuelle Bedürfnisse angemessen berücksichtigt. "Eine veraltete Vorschrift ist nicht akzeptabel", so Otte. Er drängt darauf, dass das Ministerium endlich handelt, um Klarheit und Fairness für alle Dienstangehörigen zu schaffen.
Eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums bestätigte, dass die Neufassung der Dienstvorschrift zum äußeren Erscheinungsbild noch nicht abgeschlossen ist. Dies unterstreicht die Dringlichkeit von Ottes Forderungen, die auf eine schnellere Umsetzung der gerichtlichen Empfehlungen abzielen.



