AfD-Abgeordneter nach Wahlplakat-Prozess vorbestraft: 12.000 Euro Strafe für mutmaßlichen Hitlergruß
AfD-Abgeordneter vorbestraft: 12.000 Euro Strafe für Plakat

AfD-Abgeordneter nach Plakat-Prozess vorbestraft: Gericht verhängt hohe Geldstrafe

Der brandenburgische AfD-Landtagsabgeordnete Wilko Möller (59) ist nach einem Gerichtsverfahren wegen eines umstrittenen Wahlplakats nun vorbestraft. Das Landgericht Frankfurt (Oder) verurteilte den früheren Oberbürgermeister-Kandidaten zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 116 Euro, was einer Gesamtsumme von knapp 12.000 Euro entspricht. Bei einer Strafe von mehr als 90 Tagessätzen wird die Verurteilung automatisch in das Führungszeugnis aufgenommen, wodurch Möller offiziell als vorbestraft gilt.

Umstrittenes Plakat aus dem Landtagswahlkampf 2024

Im Zentrum des Prozesses stand ein Wahlplakat aus dem brandenburgischen Landtagswahlkampf des Jahres 2024. Auf dem Plakat sind zwei Erwachsene zu sehen, die ihre Arme über drei sitzende Kinder heben. Darüber steht der Slogan „Wir schützen eure Kinder“. Die Staatsanwaltschaft sah in der Geste der Erwachsenen eine verfassungsfeindliche Anspielung auf den historischen Hitlergruß und leitete Ermittlungen ein.

Die Verteidigung von Möller argumentierte hingegen, dass die Haltung nicht als Hitlergruß zu interpretieren sei und die abgebildeten Personen niemanden grüßten. Zudem verwiesen die AfD-Vertreter auf ein Plakat der CDU, das eine ähnliche Geste zeigt, ohne dass es dort zu einer Verurteilung kam. Ein mitangeklagter Werbegrafiker, der für die Gestaltung verantwortlich war, wurde freigesprochen.

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Gericht sieht bewusste Provokation

Das Landgericht Frankfurt (Oder) wertete die Darstellung als bewusste Provokation. Gerichtssprecher Michael Smolski erklärte gegenüber dem RBB, dass der gehobene Arm auf dem Plakat innerhalb dessen liege, was im nationalsozialistischen Staat als alltäglicher Hitlergruß durchgegangen wäre. Die Staatsanwaltschaft warf Möller vor, das Plakat gebilligt zu haben, obwohl er von einem möglichen Verbot gewusst habe.

AfD kündigt Rechtsmittel an und zieht DDR-Vergleich

Die AfD Brandenburg kündigte umgehend an, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Der Rechtsanwalt von Möller, Hans-Christoph Jahr, ließ verlauten: „Nach unserer festen Überzeugung hält die Entscheidung einer rechtlichen Überprüfung nicht stand.“ AfD-Landeschef René Springer (46) ging noch weiter und zweifelte die Unabhängigkeit der Justiz an. In einer Stellungnahme erklärte er: „Es geht hier nicht um ein Plakat. Es geht um die AfD. Der ganze Vorgang erinnert an den Umgang mit Oppositionellen in der DDR. Dieses Urteil beschädigt das Vertrauen in die Unabhängigkeit unserer Justiz massiv.“

Der Fall hat damit nicht nur rechtliche, sondern auch politische Dimensionen erreicht. Die Verurteilung markiert einen bedeutenden Schritt in der juristischen Aufarbeitung von Wahlkampfmitteln, die historische Symbole verwenden. Die AfD beharrt auf ihrer Unschuld und bereitet die nächsten juristischen Schritte vor, während die Justiz ihre Entscheidung als notwendige Grenzsetzung verteidigt.

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