Landgericht verurteilt AfD-Politiker wegen Hitlergruß auf Wahlplakat zu Geldstrafe
AfD-Politiker wegen Hitlergruß auf Plakat verurteilt

Landgericht verurteilt AfD-Politiker wegen Hitlergruß auf Wahlplakat

Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat ein deutliches Urteil im Fall eines umstrittenen Wahlplakats der AfD gefällt. Der AfD-Landtagsabgeordnete Wilko Möller wurde wegen der Abbildung eines Hitlergrußes auf einem seiner Wahlplakate zu einer Geldstrafe von 11.600 Euro verurteilt. Das Gericht sah in der Darstellung eine bewusste Provokation und verurteilte Möller wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Umstrittenes Plakat aus dem Landtagswahlkampf 2024

Verhandlungsgegenstand war ein Wahlplakat, das während des Brandenburger Landtagswahlkampfs 2024 eingesetzt wurde. Auf dem Plakat sind zwei Erwachsene zu sehen, die ihre Arme über drei sitzende Kinder heben, begleitet von dem Slogan „Wir schützen eure Kinder“. Die Staatsanwaltschaft sah in der Haltung der abgebildeten Personen eine klare Ähnlichkeit mit dem verbotenen Hitlergruß und leitete Ermittlungen ein.

Die Verteidigung von Wilko Möller argumentierte hingegen, dass die dargestellte Geste keinen Hitlergruß darstelle und die Personen niemanden grüßen würden. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht und wertete die Abbildung als bewusste Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole.

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Immunitätsantrag des Brandenburger Landtags abgelehnt

Bereits vor dem Prozess hatte die AfD versucht, das Strafverfahren zu stoppen. Die Fraktion beantragte beim Brandenburger Landtag Immunität für ihren Abgeordneten Wilko Möller, was einen umfassenden Schutz vor Strafverfolgung bedeutet hätte. Der Landtag lehnte diesen Antrag jedoch mehrheitlich ab und ermöglichte so die Weiterführung des Verfahrens.

Der AfD-Fraktionsvorsitzende im Brandenburger Landtag, Hans-Christoph Berndt, kritisierte diese Entscheidung scharf. „Wilko Möller wird mit diesem Strafverfahren und mit diesem Prozess ein schlimmes Unrecht getan“, erklärte Berndt und betonte die politische Dimension des Falls.

Freispruch für Werbegrafiker – Urteil noch nicht rechtskräftig

Neben Wilko Möller war auch ein Werbegrafiker angeklagt, der das umstrittene Plakat gestaltet hatte. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, das Bild absichtlich gespiegelt zu haben, um den Eindruck eines erhobenen rechten Arms zu erzeugen. Das Landgericht sprach den Werbegrafiker jedoch frei, da keine ausreichenden Beweise für eine bewusste Provokation vorlagen.

Das Urteil gegen Wilko Möller ist derzeit noch nicht rechtskräftig und kann somit noch angefochten werden. Der AfD-Politiker wies die Vorwürfe während des Prozesses als „rein politische Sache“ zurück. Der Verfassungsschutz Brandenburg stuft die AfD als gesichert rechtsextremistisch ein, was die politische Brisanz des Falls zusätzlich unterstreicht.

Der Fall zeigt erneut die Grenzen politischer Symbolik im Wahlkampf und die rechtlichen Konsequenzen bei Verstößen gegen das Verbot verfassungsfeindlicher Kennzeichen. Die Entscheidung des Landgerichts markiert einen wichtigen Präzedenzfall im Umgang mit politischer Provokation durch Wahlwerbung.

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