Bürgermeisterwahl in Anklam: Wahlplakate ab 1. März erlaubt – Strenge Regeln gelten
Anklam: Wahlplakate ab 1. März mit strengen Vorgaben

Bürgermeisterwahl in Anklam: Wahlplakate ab 1. März erlaubt

In Anklam rückt die Bürgermeisterwahl näher, und ab dem 1. März beginnt der Wahlkampf mit Plakaten. Die Hansestadt hat strenge Vorgaben zur Werbung im Stadtgebiet festgelegt, um Ordnung und Fairness zu gewährleisten.

Wahltermin und Kandidaten

Am 12. April 2026 entscheidet sich, wer in den kommenden acht Jahren Bürgermeister von Anklam wird. Bislang war von Wahlkampfstimmung noch wenig zu spüren, doch das Duell zwischen Amtsinhaber Michael Galander (IfA) und Herausforderer Jörg Valentin (AfD) wird bald sichtbar. Ab dem 1. März dürfen zur Bürgermeisterwahl kostenlos Plakate aufgehängt werden, was die letzten sechs Wochen vor dem Wahltag einläutet.

Strenge Regeln für Plakatierung

Die Stadt Anklam hat klare Regeln für die Plakatierung festgelegt:

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  • Maximal 50 doppelseitige Plakate im A1-Format dürfen im Stadtgebiet aufgehängt werden.
  • Davon dürfen höchstens 30 an Hauptverkehrsstraßen angebracht werden.
  • Pro Laterne sind maximal zwei Plakate erlaubt.
  • An jeder Litfaßsäule ist nur ein Wahlplakat erwünscht.

Für großflächige Plakatwänden ist eine Sondergenehmigung vom Ordnungsamt notwendig. Auch Wahlstände müssen dort eine Woche im Voraus angemeldet werden. Zudem gibt es Vorgaben für Lautsprecherwerbung im Stadtgebiet, um Lärmbelästigung zu vermeiden.

Ende der Wahlwerbung

Für diejenigen, die der Wahlwerbung überdrüssig sind, gibt es eine klare Frist: Spätestens bis zum 26. April müssen alle Wahlplakate zur Bürgermeisterwahl wieder abgebaut sein. Damit ist nicht nur die Wahl dann Geschichte, sondern auch die visuelle Präsenz des Wahlkampfs in der Stadt.

Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass der Wahlkampf geordnet und respektvoll verläuft, während die Bürgerinnen und Bürger von Anklam ihre Entscheidung treffen.

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