Wahlausschuss bestätigt: Michael Galander bleibt Bürgermeister von Anklam
Galander bleibt Bürgermeister von Anklam

Wahlausschuss bestätigt deutliches Ergebnis in Anklam

Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Anklam hat am 14. April 2026 in einer öffentlichen Sitzung das Ergebnis der Bürgermeisterwahl offiziell bestätigt. Damit steht fest: Michael Galander von den Initiativen für Anklam (IfA) bleibt Bürgermeister der Stadt. Er gewann die Hauptwahl vom 12. April 2026 mit einer klaren absoluten Mehrheit und tritt seine weitere Amtszeit an.

Statistische Details zur Wahl

Nach den Angaben des Wahlausschusses waren in Anklam insgesamt 10.111 Personen wahlberechtigt. Von diesen gaben 5.210 Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme ab, was einer Wahlbeteiligung von etwa 51,5 Prozent entspricht. Unter den abgegebenen Stimmen wurden 5.152 als gültig und 58 als ungültig gewertet.

Für den Wahlsieg war mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erforderlich, konkret mindestens 2.577 Stimmen. Michael Galander erhielt beeindruckende 3.716 Stimmen, während sein Gegenkandidat Dr. Jörg Valentin von der AfD 1.436 Stimmen auf sich vereinen konnte. Damit übertraf Galander die erforderliche Mehrheit deutlich und sicherte sich das Amt.

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Lob für effiziente Wahlorganisation

Wahlleiterin Ute Peter zeigte sich äußerst zufrieden mit dem reibungslosen Ablauf der Wahl. Bereits etwa zehn Minuten nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr lagen die ersten Schnellmeldungen vor. Gegen 18.30 Uhr stand das vorläufige Endergebnis fest, was die effiziente Arbeit der insgesamt 94 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unterstreicht.

„Die konzentrierte und gute Arbeit der Wahlhelfer über den gesamten Tag hinweg hat zu diesem schnellen Ergebnis beigetragen“, lobte Ute Peter und dankte allen Beteiligten für ihren Einsatz. Die schnelle Auszählung und Übermittlung der Ergebnisse demonstrierte die professionelle Organisation des Wahlprozesses.

Rechtliche Einspruchsmöglichkeiten

Gegen die Gültigkeit der Wahl können innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntmachung des Ergebnisses Einspruch erhoben werden. Einspruchsberechtigt sind:

  • Alle wahlberechtigten Personen im Wahlgebiet Anklam
  • Die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde
  • Nicht wahlberechtigte Bewerber, die gegen die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters vorgehen möchten

Ein Einspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift mit einer detaillierten Begründung bei der Gemeindewahlleiterin Ute Peter eingereicht werden. Diese Frist ermöglicht eine transparente Nachprüfung des Wahlergebnisses, falls Unregelmäßigkeiten vermutet werden.

Mit der offiziellen Bestätigung durch den Wahlausschuss ist Michael Galander nun rechtmäßig im Amt bestätigt und kann seine Arbeit als Bürgermeister von Anklam fortsetzen. Die klaren Zahlen und der reibungslose Ablauf unterstreichen die demokratische Legitimität dieses Ergebnisses.

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