Heino geht juristisch gegen AfD vor: Sänger will nicht für Wahlkampf herhalten
Heino geht juristisch gegen AfD-Wahlwerbung vor

Heino wehrt sich gegen AfD-Wahlwerbung: Sänger geht juristisch vor

Der bekannte Sänger Heino (87) hat juristische Schritte gegen die Alternative für Deutschland (AfD) eingeleitet. Konkret richtet sich sein Vorgehen gegen einen AfD-Kandidaten in Brandenburg, der den Namen des Musikers für seine Wahlkampagne verwendet hatte. Bei dem Landgericht Neuruppin wurde ein Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt, wie Heinos Manager Helmut Werner der Deutschen Presse-Agentur bestätigte.

Konkreter Anlass: Unerlaubte Nutzung in sozialen Medien

Der AfD-Kandidat Felix Teichner (35) hatte in den sozialen Medien mit dem Satz „Am Sonntag würde Heino Felix wählen“ für seine Kandidatur bei der Landratswahl in der Uckermark geworben. Nachdem Heinos Rechtsanwalt eine Unterlassungserklärung forderte, die Teichner nicht unterzeichnete, folgte der Antrag auf die einstweilige Verfügung. „Das ist eine Unverschämtheit, und das geht zu weit“, ließ Heino durch seinen Manager ausrichten.

Zusätzlich zu der gerichtlichen Maßnahme verlangt der Sänger 250.000 Euro Schmerzensgeld. Teichner, der sich selbst als Heino-Fan bezeichnete und versprach, die Werbung zu löschen, kritisierte das Vorgehen und stellte infrage, ob dem Künstler überhaupt ein Schaden entstanden sei. In der „Bild“-Zeitung äußerte er, Heinos Anwalt solle überlegen, ob er wirklich mit Kanonen auf Spatzen schießen wolle.

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Heinos Position: Klare Abgrenzung von der AfD

Heinos Manager betonte, dass der Sänger sich bereits öffentlich gegen die AfD ausgesprochen habe und es inakzeptabel sei, von der Partei vor ihren Karren gespannt zu werden. „Es besteht ja die Gefahr, dass die Tat wieder begangen werden kann“, erklärte Werner und begründete damit die Notwendigkeit der einstweiligen Verfügung. Er wies darauf hin, dass Heino bei einem ähnlichen Vorgehen einer anderen Partei ebenfalls juristische Schritte eingeleitet hätte.

Der Sänger, der zurzeit auf Tournee ist und dabei Volkslieder sowie die deutsche Nationalhymne singt, wird seit Jahrzehnten von manchen in der rechten Ecke vermutet. „Das ist der größte Schwachsinn, den es gibt“, sagte Werner dazu. „Es ist ein großes Problem in Deutschland, dass man das Thema Heimat mehr oder weniger einer Partei überlassen hat, und zwar der falschen.“

Hintergrund: Debatte um Heimat und politische Vereinnahmung

Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die anhaltende Debatte um die politische Vereinnahmung von Themen wie Heimat und nationale Identität. Heino, dessen Musik oft mit traditionellen deutschen Werten assoziiert wird, distanziert sich deutlich von der AfD und deren Versuchen, ihn für ihre Zwecke zu instrumentalisieren. Die juristischen Maßnahmen sollen sicherstellen, dass sein Name nicht erneut für Wahlwerbung missbraucht wird.

Die einstweilige Verfügung zielt darauf ab, Felix Teichner daran zu hindern, Heinos Namen im Rahmen von Wahlwerbung weiter zu verwenden. Der Fall zeigt, wie Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zunehmend gegen unerlaubte politische Werbung vorgehen, um ihre Reputation zu schützen und klare Grenzen zu setzen.

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