Heino klagt gegen AfD-Wahlwerbung in Uckermark: 250.000 Euro Schmerzensgeld gefordert
Heino klagt gegen AfD-Wahlwerbung: 250.000 Euro Schadensersatz

Heino wehrt sich gegen unerlaubte Nutzung seines Namens durch AfD-Kandidaten

Der legendäre Sänger Heino (87) hat juristische Schritte gegen den AfD-Politiker Felix Teichner eingeleitet, der in der Uckermark für das Amt des Landrats kandidiert. An diesem Sonntag steht die wichtige Wahl an, bei der Amtsinhaberin Karina Dörk (CDU) zur Wiederwahl antritt und sich dem Herausforderer Teichner als einzigem Gegenkandidaten stellen muss.

Eilantrag beim Landgericht Neuruppin gestellt

Heinos Manager Helmut Werner bestätigte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass beim Landgericht Neuruppin ein Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingereicht wurde. Dieser Schritt erfolgte, nachdem der AfD-Kandidat Felix Teichner eine Aufforderung von Heinos Rechtsanwalt ignoriert hatte, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

Der Sänger verlangt nicht nur die Unterlassung der Namensnutzung, sondern zusätzlich 250.000 Euro Schmerzensgeld. Teichner hatte in sozialen Medien mit dem Satz „Am Sonntag würde Heino Felix wählen“ für seine Kandidatur geworben, was erstmals von der „Bild“-Zeitung aufgedeckt wurde.

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Manager Werner: „Das ist eine Unverschämtheit“

„Das ist eine Unverschämtheit, und das geht zu weit“, ließ Heinos Manager Werner im Namen des Sängers ausrichten. Die beantragte einstweilige Verfügung soll sicherstellen, dass Teichner Heinos Namen im Rahmen von Wahlwerbung nicht erneut verwendet. Werner betonte, dass bereits die bloße Möglichkeit einer Wiederholung der Tat ausreichend sei, um rechtliche Maßnahmen zu ergreifen.

Der AfD-Kandidat Teichner (35) zeigte sich in seiner Reaktion wenig einsichtig. Gegenüber der Bild-Zeitung äußerte er, Heinos Rechtsanwalt solle überlegen, „ob er wirklich mit Kanonen auf Spatzen schießen wolle“. Er stellte zudem infrage, ob dem Sänger durch die Werbung überhaupt ein Schaden entstanden sei.

Teichner: „Man kann auch mal die Kirche im Dorf lassen“

Am Nachmittag sagte Teichner der Deutschen Presse-Agentur: „Man kann auch mal die Kirche im Dorf lassen.“ Die geforderten 250.000 Euro Schmerzensgeld könne er „sein ganzes Leben lang nicht abbezahlen“. Der Politiker gab an, den umstrittenen Post, auf dem er mit schwarzer Sonnenbrille zu sehen war, bereits gelöscht zu haben und eine Erklärung abgegeben zu haben, dies künftig zu unterlassen.

Teichner bezeichnete sich selbst als Heino-Fan und signalisierte Bereitschaft zu einem persönlichen Gespräch mit dem Sänger oder dessen Manager. Diese Geste reicht Heinos Team jedoch nicht aus, da die Gefahr einer Wiederholung der Namensnutzung weiterhin bestehe.

Heino distanziert sich klar von der AfD

Manager Werner erklärte, Heino habe sich öffentlich bereits mehrfach gegen die AfD ausgesprochen. Es sei für den Sänger inakzeptabel, von der Partei „vor ihren Karren gespannt zu werden“. Werner betonte jedoch, dass Heino bei einem ähnlichen Vorgehen einer anderen Partei ebenfalls juristische Schritte eingeleitet hätte – die Maßnahme richte sich nicht spezifisch gegen die AfD, sondern gegen die unerlaubte Namensnutzung generell.

Derzeit ist Heino auf Tournee, bei der er Volkslieder und auch die deutsche Nationalhymne singt. Sein Manager wies darauf hin, dass der Sänger seit Jahrzehnten fälschlicherweise von manchen in die rechte Ecke gerückt werde. „Das ist der größte Schwachsinn, den es gibt“, so Werner. „Es ist ein großes Problem in Deutschland, dass man das Thema Heimat mehr oder weniger einer Partei überlassen hat, und zwar der falschen.“

Die Landratswahl in der Uckermark findet an diesem Sonntag statt und stellt einen wichtigen politischen Test dar. Während Karina Dörk von der CDU auf eine Wiederwahl hofft, versucht Felix Teichner von der AfD, das Amt zu übernehmen. Der juristische Streit um Heinos Namen wirft ein Schlaglicht auf die hitzige Wahlkampfatmosphäre und die ethischen Grenzen politischer Werbung.

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