NRW-Landtag stoppt AfD-Gehälter nach Vorwürfen der Vetternwirtschaft
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat nach einer aufsehenerregenden Recherche des SPIEGEL-Magazins umgehend Konsequenzen gezogen. Die parlamentarische Verwaltung setzte die Gehaltszahlungen an eine Mitarbeiterin der AfD-Fraktion vorläufig aus. Grund sind schwerwiegende Vorwürfe, dass es sich bei der Beschäftigung möglicherweise um einen Gefälligkeitsdienst auf Kosten der Steuerzahler handeln könnte.
Fragwürdige Anstellung einer hochbetagten Mitarbeiterin
Im Zentrum der Affäre steht die 1940 geborene Rosemarie Z., die im Büro des AfD-Landtagsabgeordneten Klaus Esser offiziell als Mitarbeiterin geführt wird. Der SPIEGEL berichtete ausführlich über erhebliche Zweifel daran, ob die mittlerweile Mitte achtzig Jahre alte Frau tatsächlich parlamentarische Arbeit verrichtet. Besonders brisant: Ihr Ehemann Werner Z. soll sich bei Parteiveranstaltungen regelmäßig mit der Begründung verabschieden, seine Frau nicht zu lange allein lassen zu wollen.
Landtagspräsident André Kuper (CDU) reagierte umgehend auf die Enthüllungen und forderte den Abgeordneten Esser zu einem dringenden Klärungsgespräch auf. In einer offiziellen Stellungnahme betonte Kuper: "Die Abgeordneten des Landtags dienen den Menschen in Nordrhein-Westfalen. Für ihre Arbeit im Parlament und in den Wahlkreisen erhalten sie aus Steuermitteln Unterstützung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern."
Parteiinterne Netzwerke und Gefälligkeiten
Aus vertraulichen Parteikreisen der AfD in Nordrhein-Westfalen heißt es, dass Werner Z. Teil eines parteiinternen Netzwerks um den Abgeordneten Esser sei. Durch die Anstellung seiner Ehefrau sichere sich Esser angeblich die Solidarität des Ehemanns. Dieser ist selbst bei einem Europaabgeordneten beschäftigt, der dem Netzwerk Essers nahestehen soll.
Ein AfD-Mann aus NRW beschrieb die Situation gegenüber dem SPIEGEL mit deutlichen Worten: "Unser Laden ist dermaßen zerrüttet, dass man ohne solche Gefälligkeiten keinen Posten mehr bekommt." Diese Aussage unterstreicht den internen Unmut über vermeintliche Vetternwirtschaft innerhalb der Partei.
Rechtliche Bedenken und parlamentarische Konsequenzen
Die Landtagsverwaltung stellte in ihrer Reaktion klar, dass zwar grundsätzlich die Beschäftigung von Mitarbeitern in die alleinige Verantwortung der Abgeordneten falle. Allerdings seien Zahlungen an Personen, die nicht tatsächlich arbeiten, rechtlich nicht zulässig. Präsident Kuper formulierte unmissverständliche Erwartungen: "Ich erwarte von jedem Mitglied des Parlaments, dass es verantwortungsbewusst mit Steuermitteln umgeht. Gelder für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dienen einzig der parlamentarischen Arbeit und nicht anderen Zwecken."
Bis zur vollständigen Aufklärung aller offenen Fragen bleiben die Gehaltszahlungen an die betroffene Mitarbeiterin eingefroren. Die beteiligten Personen – die Eheleute Z. sowie Abgeordneter Esser – haben sich auf Nachfrage des SPIEGEL nicht zu den Vorwürfen geäußert. Der involvierte Europaabgeordnete bestreitet indes jeglichen Zusammenhang zwischen der Anstellung und parteiinternen Ränkespielen.
Der Fall wirft ein grelles Schlaglicht auf die internen Strukturen der AfD in Nordrhein-Westfalen und stellt grundsätzliche Fragen zum Umgang mit öffentlichen Geldern in der parlamentarischen Arbeit. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten, während die parlamentarischen Kontrollmechanismen ihre Arbeit aufgenommen haben.



