Datenschutz: Parteien erhalten Zugriff auf Adressdaten für Wahlkampf in Sachsen-Anhalt
Seit Freitag, dem 6. März, ist es Parteien in Sachsen-Anhalt gestattet, Adressdaten von Wahlberechtigten für den bevorstehenden Landtagswahlkampf abzufragen. Dies gab die Landesbeauftragte für den Datenschutz auf ihrer Internetseite bekannt. Die rechtliche Grundlage bildet das Bundesmeldegesetz, das solche Melderegisterauskünfte in den sechs Monaten vor einer Wahl ausdrücklich erlaubt.
Welche Daten übermittelt werden dürfen
Gemäß den Vorgaben dürfen Parteien Vor- und Nachname, einen möglichen Doktortitel sowie die aktuelle Anschrift der Wahlberechtigten erhalten. Es handelt sich dabei nicht um das vollständige Melderegister, sondern lediglich um Daten bestimmter Gruppen, wie beispielsweise Erstwähler oder ältere Menschen. Diese Informationen dürfen ausschließlich für Wahlwerbung genutzt werden und müssen spätestens einen Monat nach der Wahl gelöscht werden.
Einschränkungen und Rechte der Bürger
Die Datenschutzbeauftragte betont, dass die Nutzung der Daten für andere Zwecke, etwa zur Mitgliederwerbung, nicht zulässig ist. Telefonische Wahlwerbung ist ohne vorherige Zustimmung unzulässig, und E-Mails dürfen nur an Empfänger verschickt werden, die zuvor eingewilligt haben. Zwar dürfen Parteien an Haustüren klingeln und Gespräche führen, doch persönliche Daten dürfen dabei nur mit ausdrücklicher Einwilligung erfasst oder gespeichert werden.
Bürger haben das Recht, der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen. Eine formlose Erklärung bei der zuständigen Meldebehörde, etwa per Brief oder E-Mail, genügt hierfür. Dieser Widerspruch ist kostenlos und gilt dauerhaft, wirkt jedoch nicht rückwirkend. Wer verhindern möchte, dass seine Daten für den aktuellen Wahlkampf genutzt werden, sollte daher schnellstmöglich handeln, da ansonsten bereits eine Übermittlung an Parteien erfolgt sein könnte.
Hintergrund zur Landtagswahl
In Sachsen-Anhalt findet am 6. September die Wahl eines neuen Landtags statt. Diese Regelung zur Datenabfrage soll Parteien ermöglichen, gezielte Wahlwerbung zu betreiben, während gleichzeitig der Datenschutz gewahrt bleibt. Bürger sind aufgefordert, ihre Rechte zu kennen und gegebenenfalls von der Widerspruchsmöglichkeit Gebrauch zu machen, um ihre Privatsphäre zu schützen.



