Sachsen-Anhalt: Verfassungsänderung gegen AfD-Machtübernahme vor Landtagswahl
Sachsen-Anhalt ändert Verfassung vor Landtagswahl

Sachsen-Anhalt: Verfassungsänderung gegen mögliche AfD-Machtübernahme

Sechs Monate vor der entscheidenden Landtagswahl im September bringt Sachsen-Anhalt eine grundlegende Änderung der Landesverfassung auf den Weg. CDU, SPD, FDP, Grüne und Linke ziehen dabei gemeinsam an einem Strang – mit dem klaren Ziel, Parlament und staatliche Institutionen gegen einen möglichen Machtwechsel abzusichern. Die Eile der Parlamentarier kommt nicht von ungefähr: In aktuellen Umfragen liegt die AfD derzeit zwischen 39 und 40 Prozent und damit klar vor der CDU.

Parlamentsvorbehalt bei Staatsverträgen

Am Donnerstag fand bereits die erste Lesung der geplanten Verfassungsänderung statt. Weil es sich um eine Verfassungsänderung handelt, sind insgesamt drei Lesungen vorgeschrieben. Für den 20. April ist eine Sondersitzung für die zweite Lesung geplant, am 23. April soll dann die dritte Lesung folgen. Bereits Ende April könnte die Reform somit in Kraft treten.

Ein zentraler Punkt der Reform betrifft die Kündigung von Staatsverträgen. Künftig soll ein Ministerpräsident Staatsverträge nicht mehr allein kündigen dürfen. Dafür wäre zwingend die Zustimmung des Landtags erforderlich. Diese Regelung zielt direkt auf die Ankündigung des AfD-Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund (35), der im Falle eines Wahlsieges die Rundfunkstaatsverträge kündigen will.

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„Parlamentsreform 2026“ gegen Blockaden

Mit der sogenannten „Parlamentsreform 2026“ wollen CDU, SPD, FDP sowie Grüne und Linke den Landtag nach eigenen Angaben vor Blockaden und Machtspielen schützen. Aus ihrer Sicht sind neue Regeln dringend notwendig, damit die Wahl des Landtagspräsidenten und des Präsidiums nicht blockiert werden kann. Auch das Verfahren zur Wahl der Richter für das Landesverfassungsgericht sowie des Präsidenten des Landesrechnungshofes soll nach dem Willen der Parteien neu geregelt werden.

Zudem wollen die Parteien unterbinden, dass Verwandte über den Umweg anderer Abgeordneter beschäftigt werden. Hintergrund dieser Regelung sind bekannt gewordene Fälle in Sachsen-Anhalt, bei denen Eltern, Geschwister oder Kinder von AfD-Abgeordneten in den Büros befreundeter Parlamentarier angestellt waren.

AfD spricht von „Verhöhnung des Bürgerwillens“

Während CDU, SPD, FDP sowie Grüne und Linke die Reform gemeinsam vorantreiben, kommt von der AfD scharfe Kritik. Tobias Rausch (35), AfD-Abgeordneter, sprach von einer „Verhöhnung des Bürgerwillens“ und einer Schutzfunktion für Macht und Posten der anderen Parteien. Das ausgeweitete Vorschlagsrecht bei der Wahl des Landtagspräsidenten solle seiner Meinung nach gezielt eine AfD-Besetzung verhindern.

Auch den Parlamentsvorbehalt bei der Kündigung von Staatsverträgen und die Absicherung der Landeszentrale für politische Bildung sieht Rausch kritisch. Statt besserer Politik werde an „Verwaltungstricks“ gearbeitet. „Die AfD lehnt die Initiativen ab und findet sie sehr befremdlich“, so der Abgeordnete weiter. Die Rechtsaußen-Partei hofft darauf, bei der Landtagswahl am 6. September künftig den Ministerpräsidenten stellen zu können.

Die geplante Verfassungsänderung zeigt deutlich, wie ernst die etablierten Parteien die Bedrohung durch einen möglichen AfD-Wahlsieg nehmen. Mit der Reform wollen sie institutionelle Sicherungen einbauen, die auch bei einem Machtwechsel grundlegende demokratische Prozesse und Strukturen erhalten sollen. Die kommenden Wochen bis zur finalen Abstimmung Ende April versprechen hitzige politische Debatten im Magdeburger Landtag.

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