Koalition prüft schärfere Regeln für Abgeordnetenjobs nach AfD-Fällen
Nach mehreren Überkreuz-Beschäftigungen von Familienangehörigen bei AfD-Abgeordneten will die schwarz-rot-gelbe Koalition in Sachsen-Anhalt eine Verschärfung der geltenden Regeln prüfen. Die Diskussion wurde durch mehrere bekanntgewordene Fälle bei der AfD ausgelöst, bei denen Verwandte oder Partner von Parteikollegen angestellt wurden.
Positionen der Koalitionsparteien
Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Falko Grube, erklärte deutlich: „Wir haben uns eindeutig gegen Überkreuz-Beschäftigungen und Umgehungskonstruktionen ausgesprochen.“ Solche Modelle seien zwar teilweise formal zulässig, widersprächen aber dem Geist des Abgeordnetengesetzes, untergrüben das Vertrauen in parlamentarische Arbeit und seien politisch nicht vermittelbar. Die SPD schließe solche Fälle bei sich aus und betonte, dass es in der SPD-Fraktion Sachsen-Anhalt keine Fälle von Angehörigenbeschäftigung oder Überkreuz-Anstellungen gebe.
CDU-Fraktionschef Guido Heuer warnte vor einem „Schnellschuss“, zeigte sich aber offen für Gespräche. Zunächst wolle man schauen, wie andere Bundesländer das regelten. „Das, was da in der AfD passiert, ist für uns moralisch verwerflich“, sagte Heuer. Ihm seien keine Überkreuz-Beschäftigungen in der CDU bekannt.
FDP-Fraktionsvorsitzender Andreas Silbersack schloss die Anstellung von Partnern und Verwandten von Abgeordnetenkollegen für seine Fraktion ebenfalls aus. Man sehe die Gefahr von Abhängigkeiten zwischen den Abgeordneten innerhalb der Fraktion, die die Ausübung des freien Mandates einschränken könnten. Ob weitere gesetzliche Regelungen getroffen werden sollen, werde aktuell auch innerhalb der FDP-Fraktion diskutiert.
Grüne fordern klare Nachschärfung
Die oppositionellen Grünen sind ebenfalls für eine Reform in Sachsen-Anhalt. Der parlamentarische Geschäftsführer Olaf Meister forderte: „Wir brauchen eine klare Nachschärfung der Regeln für die Beschäftigung von Mitarbeitenden bei Abgeordneten und Fraktionen.“ Überkreuz-Anstellungen und ähnliche Umgehungskonstruktionen müssten ausdrücklich verboten und wirksam kontrolliert werden.
Bayern als Vorbild
Im Bundestag ist die Beschäftigung von Mitarbeitern im Abgeordnetengesetz geregelt, wobei Überkreuz-Beschäftigungen dort nicht explizit behandelt werden. Anders ist die Situation in Bayern, wo die Regeln bereits 2013 verschärft wurden. Damals wurde auch eine spezifische Regelung zu Überkreuz-Anstellungen eingeführt. Im bayerischen Abgeordnetengesetz heißt es nun, dass Kosten für Verträge mit Personen, die mit einem anderen Mitglied des Bayerischen Landtags verheiratet oder bis zum dritten Grad verwandt oder verschwägert sind oder waren, nicht erstattungsfähig sind.
Diese bayrische Regelung gilt als mögliches Vorbild für andere Bundesländer, die ihre eigenen Vorschriften überarbeiten möchten. Die Diskussion in Sachsen-Anhalt zeigt, dass das Thema der Überkreuz-Beschäftigungen weiterhin politische Relevanz besitzt und möglicherweise zu bundesweiten Anpassungen führen könnte.



