Brandenburg plant 500 Euro Strafe für Parlamentsstörungen - AfD kündigt Verfassungsklage an
500 Euro Strafe für Parlamentsstörungen - AfD klagt

Brandenburgs Landtag verschärft Regeln: Bis zu 1000 Euro Strafe für Parlamentsstörungen

Im Brandenburger Landtag drohen künftig empfindliche Geldstrafen für Abgeordnete, die die Würde des Parlaments verletzen. Die geplante Neuregelung der Geschäftsordnung sieht ein Ordnungsgeld von 500 Euro vor, das bei Wiederholung innerhalb eines halben Jahres auf 1000 Euro steigen kann. Diese Maßnahme stößt insbesondere bei der oppositionellen AfD auf scharfe Kritik, die bereits eine Verfassungsklage ankündigt.

AfD spricht von "Mund-tot-Machung" der Opposition

Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Dennis Hohloch, bezeichnete die Pläne als nichts anderes als die "Mund-tot-Machung der Opposition". "Die AfD treffen die Ordnungsrufe am meisten", argumentierte Hohloch und verteidigte zugleich schärfere Wortgefechte im Parlament: "Im Volk sprechen nun mal nicht alle geleckt." Die Fraktion sieht in den geplanten Regelungen eine unzulässige Beschneidung der Meinungsfreiheit und kritisiert besonders, dass das Ordnungsgeld auch nachträglich festgesetzt werden kann - ohne vorherigen Ordnungsruf.

Rot-Schwarz-Koalition verteidigt strengere Umgangsformen

Die regierende SPD/CDU-Koalition verteidigt die Änderungen hingegen als notwendige Maßnahme zur Wahrung des parlamentarischen Anstands. Der neue CDU-Fraktionschef Steeven Bretz betonte: "Es geht nicht um Meinungsfreiheit, es geht um die gröbliche Verletzung der parlamentarischen Ordnung durch grobes Fehlverhalten." Bretz verwies darauf, dass die Umgangsformen im Brandenburger Landtag in den letzten Jahren spürbar rauer geworden seien.

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Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Ludwig Scheetz, untermauerte die Pläne mit Verweis auf vergleichbare Regelungen in anderen Parlamenten: "Auch in anderen Landtagen und im Bundestag gibt es Ordnungsgelder - im Bundestag sogar bis zu 4.000 Euro." Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke (SPD) soll nach den neuen Bestimmungen das Ordnungsgeld bei einer "nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Parlaments" verhängen können.

BSW warnt vor "Damoklesschwert" über Debatten

Auch die BSW-Fraktion, die in der vorherigen Legislaturperiode mit der SPD koalierte, lehnt die Verschärfung ab. Parlamentarischer Geschäftsführer Falk Peschel warnte vor einer "erheblichen Beschneidung der parlamentarischen Rechte der Abgeordneten" und betonte: "Eine parlamentarische Debatte darf nicht unter dem Damoklesschwert stattfinden, als Abgeordneter belangt zu werden." Unter der früheren Koalition aus SPD und BSW war die Einführung solcher Ordnungsgelder nicht möglich gewesen.

Statistik zeigt ungleiche Verteilung von Ordnungsrufen

Die aktuelle Debatte gewinnt vor dem Hintergrund der jüngsten Statistik an Schärfe: Im vergangenen Jahr erteilte die Landtagsspitze insgesamt sieben Ordnungsrufe. Davon gingen fünf an AfD-Abgeordnete und zwei an SPD-Politiker. Diese ungleiche Verteilung nährt bei der AfD den Verdacht, dass die neuen Regelungen gezielt gegen die Opposition eingesetzt werden könnten.

Die geplante Geschäftsordnungsänderung steht exemplarisch für die zunehmend angespannte Atmosphäre in vielen Landesparlamenten. Während die Regierungsfraktionen auf die Wahrung parlamentarischer Umgangsformen pochen, sehen oppositionelle Kräfte darin oft einen Versuch, kritische Stimmen zu disziplinieren. Die angekündigte Verfassungsklage der AfD wird zeigen, ob die geplanten Geldstrafen rechtlich Bestand haben oder ob sie tatsächlich als unverhältnismäßige Einschränkung der parlamentarischen Freiheiten bewertet werden.

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