Potsdamer Treffen: AfD-Politikerin klagt gegen Correctiv-Berichterstattung vor Berliner Gericht
AfD-Politikerin klagt gegen Correctiv vor Berliner Gericht

Potsdamer Treffen: AfD-Politikerin klagt gegen Correctiv-Berichterstattung vor Berliner Gericht

Der Streit um die Berichterstattung der Rechercheplattform Correctiv über das sogenannte Potsdamer Treffen hält die Justiz weiter in Atem. Das Landgericht Berlin muss in einem aufsehenerregenden Verfahren über eine Klage der AfD-Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy gegen das Portal entscheiden. In einer mündlichen Verhandlung vor der Pressekammer lehnten beide Seiten eine gütliche Einigung ab, sodass die Richter nun eine rechtliche Bewertung vornehmen müssen. Ob diese Entscheidung noch am selben Tag fällt, blieb zunächst ungewiss und sorgt für Spannung in der politischen Landschaft.

Kern der Auseinandersetzung: Meinungsäußerung oder Tatsachenbericht?

Im Zentrum des Prozesses steht die grundlegende Frage, ob die Correctiv-Berichterstattung als Meinungsäußerungen oder als Tatsachenberichte zu werten sind. Die AfD-Politikerin Huy, die selbst an dem umstrittenen Treffen in Potsdam im November 2023 teilgenommen hatte, möchte wie andere Kläger vor ihr Kernaussagen des Correctiv-Berichts mit dem Titel „Geheimplan gegen Deutschland“ gerichtlich verbieten lassen. Insbesondere geht es dabei um die Einordnung, dass das bei dem Treffen vorgestellte Konzept der „Remigration“ einen „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ darstelle. Dieses Konzept wurde vom früheren Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung in Österreich, Martin Sellner, in Potsdam präsentiert und hat seitdem für erhebliche Kontroversen gesorgt.

Hintergründe und Aussagen der Klägerin

Das Potsdamer Treffen, an dem auch Politiker von AfD und CDU teilnahmen, löste nach der Veröffentlichung des Correctiv-Berichts im Januar 2024 massive Proteste aus. Hunderttausende Menschen demonstrierten bundesweit gegen Rassismus und Ausgrenzung, was die politische und gesellschaftliche Debatte nachhaltig prägte. Vor Gericht betonte Huy, deren persönliches Erscheinen angeordnet worden war, dass sie bei dem Treffen kaum jemanden gekannt habe und nicht über Sellners Auftritt informiert gewesen sei. Laut Angaben ihres Anwalts Carsten Brennecke habe sie keine Einladung erhalten, in der Initiator Gernot Mörig dies erwähnt hätte. Zudem wehrt sich Huy in einem weiteren Klagepunkt dagegen, wie ihre Äußerungen zum Thema Staatsbürgerschaft in der Berichterstattung wiedergegeben wurden, was die Komplexität des Falls unterstreicht.

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Parallelverfahren und rechtliche Entwicklungen

Nicht nur Gerrit Huy, sondern auch andere Teilnehmer des Potsdamer Treffens haben rechtliche Schritte eingeleitet. Initiator Gernot Mörig und der Jurist Ulrich Vosgerau klagten ebenfalls gegen die Kernaussagen des Correctiv-Berichts, doch das Landgericht Hamburg wies ihre Klagen im Dezember 2025 ab. Diese Entscheidungen sind jedoch noch nicht rechtskräftig, da beide Kläger Berufung eingelegt haben, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Als nächsthöhere Instanz ist nun das Hanseatische Oberlandesgericht zuständig, was zeigt, dass der juristische Streit weit über Berlin hinausreicht und möglicherweise noch lange andauern wird. Die Prozesse verdeutlichen die anhaltenden Spannungen zwischen Medienberichterstattung und politischer Einordnung in Deutschland.

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