AfD fordert Untersuchungsausschuss zu Flüchtlingsunterkunft in Brandenburg
AfD will Untersuchungsausschuss zu Flüchtlingsunterkunft

AfD drängt auf Untersuchungsausschuss zu Flüchtlingsunterkunft in Brandenburg

Die AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag fordert mit Nachdruck die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Der Hauptausschuss des Landtags hat mehrheitlich einen entsprechenden Antrag der AfD empfohlen, wobei sich die Fraktionen von SPD, CDU und BSW bei der Abstimmung enthielten. In der kommenden Plenarsitzung soll nun erneut über die Einrichtung des Gremiums debattiert werden.

Vorwürfe über anrüchige Geschäfte und überteuerte Unterbringung

Die AfD wirft dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin konkret anrüchige Geschäfte bei der Unterbringung von Flüchtlingen vor und sieht die Landesregierung aufgrund ihrer Weisungs- und Aufsichtsbefugnisse in der Verantwortung. Der Untersuchungsausschuss soll sich unter anderem damit befassen, in welchem Umfang und in welcher Höhe das Land Brandenburg seit dem Jahr 2014 Kosten für die Flüchtlingsunterbringung erstattet hat und nach welchen Maßstäben diese Erstattungen erfolgten.

Der AfD-Fraktionsvorsitzende Hans-Christoph Berndt sprach von einer überteuerten Flüchtlingsunterbringung und betonte, dass der Landesregierung seit Jahren Hinweise auf problematische Geschäftsbeziehungen, ungewöhnliche Vertragskonditionen und erhebliche Mehrkosten vorlägen. Gleichwohl erfolge kein aufsichtsrechtliches Einschreiten der Behörden.

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Politische Kontroverse und Stimmungsmache-Vorwürfe

Die SPD-Fraktion äußerte hingegen Bedenken an der ein oder anderen Stelle des Antrags. Der SPD-Abgeordnete Ludwig Scheetz erklärte, der Antrag unterstelle dem Land eine Verantwortung für den Kreis, die so nicht gegeben sei. Ein Untersuchungsausschuss sei nicht das geeignete Mittel, um die allgemeine Verwaltungspraxis auf Kreisebene zu prüfen.

Der Landrat des Landkreises Ostprignitz-Ruppin, Ralf Reinhardt (SPD), wies die Vorwürfe der AfD entschieden zurück und teilte mit, dass es sich um politische Stimmungsmache im Vorfeld der anstehenden Landratswahl handele. Die Wahl des Landrats in dem Landkreis steht am 7. Juni bevor und sorgt für zusätzliche politische Spannungen.

Verfassungsrechtliche Grundlage und nächste Schritte

Nach der Brandenburger Landesverfassung muss ein Untersuchungsausschuss eingesetzt werden, wenn ein Fünftel der Abgeordneten dies verlangt. Das entspricht mindestens 18 von 88 Abgeordneten im Landtag. Den aktuellen Antrag der AfD unterstützen 29 Abgeordnete der Fraktion, womit die verfassungsrechtliche Hürde für eine Einsetzung grundsätzlich überschritten ist.

Die Debatte im Plenum wird zeigen, ob sich weitere Fraktionen dem Antrag anschließen oder ob die AfD mit ihren Stimmen allein die Einsetzung des Untersuchungsausschusses durchsetzen kann. Die Kontroverse um die Flüchtlingsunterkunft in Flecken-Zechlin bleibt damit ein zentrales politisches Thema in Brandenburg.

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