AfD Brandenburg kündigt Verfassungsklage gegen geplante Geldstrafen für Ordnungsrufe an
AfD will Verfassungsklage gegen Ordnungsgeld-Pläne im Landtag

AfD Brandenburg plant Verfassungsklage gegen geplante Geldstrafen für Ordnungsrufe

Im Brandenburger Landtag droht ein juristischer Konflikt um die geplante Einführung von Geldstrafen bei Verstößen gegen die parlamentarische Ordnung. Die AfD-Fraktion hat angekündigt, gegen die geplanten Änderungen der Geschäftsordnung mit einer Verfassungsklage vorzugehen. Die Opposition kritisiert die Maßnahmen scharf als Einschränkung der Meinungsfreiheit.

500 Euro Strafe bei Verletzung der Parlamentswürde

Nach den Plänen soll Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke (SPD) künftig bei einer „nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Parlaments“ ein Ordnungsgeld von 500 Euro festsetzen können – und dies sogar ohne vorherigen Ordnungsruf. Bei einem Wiederholungsfall innerhalb von sechs Monaten sollen 1.000 Euro fällig werden. Diese Regelung stößt bei der AfD auf massive Ablehnung.

„Das ist nichts anderes als die Mund-tot-Machung der Opposition“, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Dennis Hohloch. „Die AfD treffen die Ordnungsrufe am meisten.“ Hohloch verteidigte dabei auch schärfere Formulierungen im parlamentarischen Alltag: „Im Volk sprechen nun mal nicht alle geleckt.“ Die Fraktion sieht in den Plänen eine grundlegende Beschneidung der Meinungsfreiheit und kritisiert insbesondere, dass das Ordnungsgeld auch nachträglich festgesetzt werden kann.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Koalition verteidigt Verschärfung als notwendig

Die regierende SPD/CDU-Koalition verteidigt die geplanten Änderungen hingegen als notwendige Maßnahme zur Wahrung des parlamentarischen Anstands. „Es geht nicht um Meinungsfreiheit, es geht um die gröbliche Verletzung der parlamentarischen Ordnung also durch grobes Fehlverhalten“, betonte der neue CDU-Fraktionschef Steeven Bretz. „Wir finden, dass die Umgangsformen auch im Landtag Brandenburg rüder geworden sind.“

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Ludwig Scheetz, verwies auf vergleichbare Regelungen in anderen Parlamenten. „Auch in anderen Landtagen und im Bundestag gibt es Ordnungsgelder – im Bundestag von bis zu 4.000 Euro“, so Scheetz. Damit solle ein angemessenes Diskussionsklima gesichert werden.

BSW warnt vor „Damoklesschwert“ über Debatten

Auch die BSW-Fraktion, die früher mit der SPD koalierte, lehnt die Änderungen ab. Parlamentarischer Geschäftsführer Falk Peschel warnte davor, dass eine parlamentarische Debatte nicht unter dem Damoklesschwert stattfinden dürfe, als Abgeordneter belangt zu werden. „Das wäre eine erhebliche Beschneidung der parlamentarischen Rechte der Abgeordneten“, so Peschel. Unter der früheren Koalition aus SPD und BSW war die Einführung solcher Ordnungsgelder nicht möglich gewesen.

Die Statistik der vergangenen Monate zeigt eine klare Verteilung: Die Spitze des Landtags erteilte im vergangenen Jahr insgesamt sieben Ordnungsrufe. Davon gingen fünf an Abgeordnete der AfD und zwei an SPD-Politiker. Diese Zahlen unterstreichen die politische Brisanz der geplanten Neuregelung, die nun möglicherweise vor dem Verfassungsgericht entschieden werden muss.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration