Berliner Koalition will Ausbildungsplatzumlage: Betriebe sollen für Fonds zahlen
Berlin: Ausbildungsplatzumlage soll Betriebe zur Kasse bitten

Berliner Koalition stellt Gesetzentwurf für Ausbildungsplatzabgabe vor

Die Regierungsfraktionen von CDU und SPD in Berlin haben sich auf einen konkreten Gesetzesentwurf für die umstrittene Ausbildungsplatzumlage geeinigt. Mit diesem Instrument soll die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze in der Hauptstadt finanziell gefördert werden. Der Entwurf sieht vor, dass Betriebe mit mindestens zehn Beschäftigten, deren Ausbildungsquote unter 4,6 Prozent liegt, eine verpflichtende Abgabe leisten müssen.

Finanzierungsmodell und Ausnahmeregelungen

Aus den eingezahlten Mitteln soll ein Fonds gespeist werden, der jährlich mindestens 75 Millionen Euro umfassen soll. Die Höhe der Abgabe orientiert sich an der Bruttolohnsumme der betroffenen Unternehmen. Nach Angaben von CDU-Fraktionschef Dirk Stettner wären etwa 0,1 Prozent der Bruttolohnsumme fällig, um die angestrebten 75 Millionen Euro zu erreichen.

Von der Abgabe befreit sind kleinere Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten sowie Unternehmen, die die Ausbildungsquote von 4,6 Prozent überschreiten. Laut den Regierungsfraktionen wären dadurch etwa 75 Prozent aller Berliner Unternehmen von der Zahlungspflicht ausgenommen.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Hintergrund: Dramatische Lage auf dem Ausbildungsmarkt

Die Einführung der Umlage ist eine Reaktion auf die seit Jahren angespannte Situation auf dem Berliner Ausbildungsmarkt. Die Ausbildungsquote in der Hauptstadt liegt mit 3,1 Prozent deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 4,6 Prozent. SPD-Fraktionschef Raed Saleh betonte: „Es wird deutlich zu wenig ausbildet. Wir schaffen mehr Ausbildungsplätze und wir schützen mit der Umlage die Berliner Wirtschaft.“

Im Koalitionsvertrag hatten CDU und SPD vereinbart, eine Ausbildungsplatzabgabe einzuführen, falls bis Ende 2025 nicht mindestens 2.000 zusätzliche Ausbildungsplätze im Vergleich zu Ende 2023 geschaffen würden. Die Erreichung dieses Ziels gilt als äußerst unwahrscheinlich.

Förderkriterien und Ausstiegsklausel

Von den Fondsmitteln profitieren sollen ausschließlich Unternehmen, die neue, zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Ausbildungsquote des Betriebs über der durchschnittlichen Berliner Quote von 3,1 Prozent liegt. Gefördert wird die tarifliche oder branchenspezifische Ausbildungsvergütung.

Das Gesetz enthält eine Ausstiegsklausel: Es soll außer Kraft treten, sobald über drei Jahre hinweg jeweils mehr als 2.000 zusätzliche Ausbildungsplätze in Berlin geschaffen werden. Die entsprechenden Regelungen sollen erst ab Anfang 2028 in Kraft treten.

Wirtschaftlicher Widerstand und politische Unterstützung

Sämtliche Wirtschaftsverbände in Berlin lehnen die geplante Umlage entschieden ab. In einer gemeinsamen Erklärung kritisierten mehrere Interessenverbände: „Die aktuellen Änderungen führen dazu, dass die Abgaben eines kleinen mittelständischen Betriebs, der keine Auszubildenden findet, zur vollständigen Finanzierung zusätzlicher Ausbildungsplätze in einem Konzern verwendet werden können.“

Arbeitssenatorin Cansel Kiziltepe befürwortete hingegen die Einigung der Fraktionen: „Der nun vorliegende Gesetzentwurf unterstreicht die Grundidee aus dem Koalitionsvertrag. Wir schaffen einen finanziellen Anreiz für betriebliche Ausbildung und stärken vorbildliche Betriebe.“

Nächste Schritte und parlamentarischer Prozess

Der Gesetzesentwurf muss nun im Berliner Abgeordnetenhaus diskutiert und verabschiedet werden. Auch wenn das Gesetz eine Mehrheit findet, werden die entsprechenden Regelungen frühestens ab 2028 gelten. Das Prinzip bleibt: Arbeitgeber in Berlin zahlen dann in einen gemeinsamen Fonds ein, unabhängig davon, ob sie selbst ausbilden oder nicht.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration