Brandenburgs Landtag vor wichtiger Abstimmung über Fraktionsrecht
In Potsdam rückt eine entscheidende Abstimmung im Brandenburger Landtag näher, die das politische Kräfteverhältnis verändern könnte. Drei ehemalige BSW-Abgeordnete, die aus ihrer Fraktion ausgetreten sind, streben die Gründung einer eigenen Gruppe an – was ihnen mehr Redezeit und finanzielle Mittel bringen würde. Der Hauptausschuss des Landtags hat mehrheitlich einen entsprechenden Gesetzesentwurf des parteilosen Ex-BSW-Politikers André von Ossowski empfohlen, unterstützt von SPD und CDU.
Gesetzesänderung soll Einzelfallregelung ermöglichen
Bisher ist die Bildung einer Gruppe nach dem Austritt aus einer Fraktion im Brandenburger Landtag nicht vorgesehen. Von Ossowskis Entwurf sieht vor, dass das Parlament im Einzelfall über einen solchen Zusammenschluss entscheiden kann. „Es gibt eine Regelungsnotwendigkeit“, betonte der Abgeordnete im Landtag. Er verwies darauf, dass er bisher nur einen Gaststatus bei einer Fraktion beantragen könne, aber parteiunabhängig agieren wolle. Ein Fraktionszwang sei seiner Ansicht nach unzulässig und verfassungswidrig.
Opposition übt scharfe Kritik am Vorstoß
Die Reaktionen aus den Oppositionsreihen fallen deutlich ablehnend aus. Der AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt warf von Ossowski vor, mit dem Gesetz die Mehrheitsverhältnisse im Parlament verschieben zu wollen. „Das ist eine Verfälschung des Wählerwillens“, erklärte Berndt und kritisierte, dass der Entwurf noch in der laufenden Legislaturperiode durchgesetzt werden solle.
Auch das BSW äußerte sich kritisch. Fraktionschef Niels-Olaf Lüders sprach von einer „missbräuchlichen Anwendung“ und einem Vorstoß „in Richtung Machterhalt“. Beide Parteien empfahlen, die Gesetzesänderung erst in der nächsten Legislaturperiode anzugehen.
Unterstützer sehen verfassungsrechtliche Probleme
Trotz ihrer Unterstützung für den Entwurf sehen sowohl SPD als auch CDU Hürden. Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Ludwig Scheetz, betonte zwar den hohen verfassungsrechtlichen Schutz der Mandatsfreiheit, forderte aber eine „Lösung, die auch in konfliktgeladenen Situationen verlässlich besteht“. Sein CDU-Kollege Steeven Bretz äußerte Bedenken, die aktuelle Regelung könne verfassungsrechtlich problematisch sein. Beide Politiker plädierten dafür, dass Fachleute in einer Anhörung Stellung nehmen sollten.
Hintergrund: BSW-Fraktion verliert mehrere Mitglieder
Die drei betroffenen Abgeordneten – Melanie Matzies, André von Ossowski und Reinhard Simon – waren im November nach internen Streitigkeiten aus dem BSW ausgetreten und hatten dabei autoritäre Tendenzen in der Partei kritisiert. Nach einem kurzen Wiedereintritt verließen Matzies und Simon im Januar erneut das BSW und die Fraktion, nachdem die SPD/BSW-Koalition geendet hatte.
Die drei Politiker haben sich bereits vorbehaltlich zu einer Gruppe zusammengeschlossen und angekündigt, die geplante SPD/CDU-Koalition grundsätzlich unterstützen zu wollen. Zuvor waren bereits Finanzminister Robert Crumbach und Landtagsvizepräsidentin Jouleen Gruhn von der BSW- in die SPD-Fraktion gewechselt.
Historischer Kontext der aktuellen Regelung
Das geltende Fraktionsgesetz stammt aus dem Jahr 2016 und wurde unter der damaligen Regierung von SPD und Linken beschlossen. Hintergrund war die Befürchtung einer Spaltung der AfD-Fraktion. Die Regelung besagt, dass Landtagsmitglieder, die derselben Partei angehören oder über deren Wahlvorschlag gewählt wurden, nur eine gemeinsame Fraktion bilden dürfen. Diese Bestimmung könnte nun durch von Ossowskis Entwurf für Einzelfälle aufgeweicht werden.
Die kommende Landtagsabstimmung wird nicht nur über das Schicksal der drei Ex-BSW-Politiker entscheiden, sondern könnte auch langfristige Auswirkungen auf das politische System Brandenburgs haben. Die Debatte zeigt die Spannungen zwischen Fraktionsdisziplin und Mandatsfreiheit – ein Grundkonflikt parlamentarischer Demokratien, der in Potsdam aktuell besonders kontrovers diskutiert wird.



