Brandenburg bereit für neuen Ganztagsanspruch – Ferienbetreuung als Herausforderung
Brandenburg: Neuer Ganztagsanspruch für Erstklässler startet

Brandenburg vor Start des neuen Ganztagsanspruchs – Minister sieht Herausforderungen geregelt

Potsdam – Mit Beginn des kommenden Schuljahres tritt in Brandenburg und bundesweit ein neuer Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler in Kraft. Bildungsminister Gordon Hoffmann (CDU) betonte in einer aktuellen Stellungnahme, dass das Land Brandenburg trotz zusätzlicher Belastungen gut vorbereitet sei. „Im Land Brandenburg besteht schon nach aktueller Rechtslage ein sehr weitgehender Rechtsanspruch“, erklärte Hoffmann im Finanzausschuss des Landtags. „Dieser geht an vielen Stellen sogar über den bundesrechtlichen Anspruch hinaus, allerdings gibt es auch erkennbare Lücken – insbesondere in den Ferienzeiten.“

Neue Regelungen ab dem nächsten Schuljahr

Bisher hatten alle Kinder bis zum Ende der vierten Klasse lediglich einen Anspruch auf mindestens vierstündige Betreuung in Kindertagesstätten täglich. Die neue Regelung sieht für Erstklässler ab dem kommenden Schuljahr deutlich umfangreichere Betreuungszeiten vor: Durchgehend acht Stunden täglich an fünf Tagen pro Woche, einschließlich der Ferienzeiten. Diese Ausweitung stellt insbesondere für die Ferienbetreuung eine erhebliche organisatorische und finanzielle Herausforderung dar.

Der neue Rechtsanspruch wird schrittweise erweitert. Ab dem Schuljahr 2029/2030 sollen schließlich alle Kinder von der ersten bis zur vierten Klasse den gleichen umfassenden Anspruch auf Ganztagsbetreuung erhalten. Für diese Übergangsphase haben Landesregierung und Kommunen bereits konkrete Lösungsvereinbarungen getroffen, um die Betreuungslücken insbesondere während der Ferien zu schließen.

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Finanzielle Regelungen und statistische Hintergründe

Der Ausgleich für die entstehenden Mehrkosten soll im neuen Gesetz zur Kita-Finanzierung verbindlich geregelt werden. Bildungsminister Hoffmann kündigte an, dass dieses Gesetz zur Neuordnung der Kita-Finanzen voraussichtlich ab dem 1. Januar 2027 wirksam werden soll. Rückwirkend sollen dann auch die Belastungen aus dem aktuellen Jahr ausgeglichen werden.

Statistische Daten zeigen den aktuellen Bedarf deutlich: Bisher nehmen knapp drei Viertel der gemeldeten Hortkinder nach Angaben des Statistikamtes weniger oder genau vier Stunden pro Tag ein Hortangebot wahr. Experten gehen davon aus, dass etwa 30 Prozent dieser Kinder aufgrund des neuen Bundesrechtsanspruchs ihre Betreuungsnutzung in den Ferien deutlich ausweiten werden.

Zusätzliche Stellen für Förderschulen

Ein wichtiger Beschluss betrifft Förderschulen mit dem Schwerpunkt „geistige Entwicklung“. Der Finanzausschuss des Landtags hat einstimmig beschlossen, für diese Einrichtungen 45 zusätzliche Stellen zu schaffen, um den neuen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung sicherstellen zu können. Finanzminister Daniel Keller (SPD) betonte, dass die notwendigen finanziellen Mittel dafür vom Bund bereitgestellt werden.

Insgesamt zeigt sich die brandenburgische Landesregierung zuversichtlich, die Herausforderungen des neuen Ganztagsanspruchs bewältigen zu können. Durch die frühzeitige Planung und die vereinbarten finanziellen Regelungen soll ein reibungsloser Übergang zu den erweiterten Betreuungszeiten gewährleistet werden.

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