Brandenburg: Wohnungslosenquote deutlich unter Bundesdurchschnitt - Minister Wilke äußert sich
Brandenburg: Wohnungslosenquote unter Bundesdurchschnitt

Brandenburgs Wohnungslosenzahlen deutlich unter dem Bundesdurchschnitt

In Brandenburg liegt die Zahl der wohnungslosen Menschen nach aktuellen Angaben von Sozialminister René Wilke (SPD) erheblich unter dem bundesweiten Durchschnitt. Im Januar 2025 wurden im Land Brandenburg insgesamt 4.855 wohnungslose Personen registriert, die in kommunalen Unterkünften untergebracht sind. Diese Statistik erfasst jedoch nicht diejenigen, die obdachlos auf der Straße leben.

Vergleich der Bundesländer zeigt deutliche Unterschiede

Sozialminister Wilke betonte im Sozialausschuss des Brandenburger Landtags, dass die Quote in Brandenburg bei lediglich 19 Menschen pro 10.000 Einwohner liege. Im bundesweiten Durchschnitt sind es hingegen 57 Personen pro 10.000 Einwohner. „Im Vergleich der Bundesländer sind wir da weit unter dem Bundesdurchschnitt“, erklärte Wilke. Dennoch machte er deutlich: „Jede einzelne Person davon ist eine zu viel.“

Regionale Verteilung innerhalb Brandenburgs

Die Verteilung der Wohnungslosen innerhalb Brandenburgs ist sehr ungleichmäßig. Knapp die Hälfte der registrierten Personen lebte Ende Januar 2025 in der Landeshauptstadt Potsdam. Im Gegensatz dazu verzeichnete der Landkreis Spree-Neiße mit genau zehn Fällen die geringste Zahl an wohnungslosen Menschen. Bundesweit hatten 86 Prozent der in Unterkünften lebenden Wohnungslosen eine ausländische Staatsangehörigkeit, wobei die meisten aus der Ukraine stammten.

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Minister Wilke verteidigt die neue Grundsicherung

Parallel zu den Wohnungslosenzahlen äußerte sich Minister Wilke auch zur geplanten Einführung der neuen Grundsicherung, die aus dem bisherigen Bürgergeld hervorgehen soll. Für rund 5,5 Millionen Leistungsbezieher in Deutschland werden damit deutlich schärfere Regeln und Vorgaben verbunden sein, einschließlich der Möglichkeit von Komplettsanktionen für Verweigerer.

Wilke verteidigte diese Maßnahme und betonte, dass sie in Brandenburg nicht zu neuen Härten führen werde. „Man muss wirklich sehr vieles falsch gemacht haben - ich sage das so deutlich -, um überhaupt von Sanktionen in diesem Ausmaß betroffen sein zu können“, so der Minister. Er verwies auf zahlreiche Zwischenschritte, die eine absolute Eskalation verhindern sollen. Wer dennoch unter die Sanktionen falle, handele es sich um einen Extrem- oder Sonderfall.

Der Bundesrat wird am Freitag abschließend über das entsprechende Gesetz beraten. Wilke begründete die Notwendigkeit der Reform damit, dass es sonst kein Instrument für Menschen gebe, die unkooperativ seien und Leistungen beziehen wollten, ohne entsprechende Mitwirkung zu zeigen.

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